Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Lohntransparenz: Die Frist ist abgelaufen – und Österreich ist säumig

07. Juli 2026

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970/EU) hätte bis Juni 2026 in österreichisches Recht umgesetzt werden müssen. Eine rechtzeitige Einigung der Sozialpartner kam nicht zustande. Arbeitsministerin Korinna Schumann schickte Anfang Juni einen Entwurf in die politische Koordinierung der Regierung. Österreich ist damit formell säumig – der Prozess läuft aber.

Was die Richtlinie bringt

Die Richtlinie schafft konkrete Rechte für Beschäftigte: ein Auskunftsrecht über Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten, die Aufhebung von Verschwiegenheitsklauseln – Gespräche über das eigene Gehalt dürfen nicht mehr untersagt werden – sowie eine Beweislastumkehr: Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung muss der Arbeitgeber erklären, warum unterschiedlich gezahlt wird, nicht umgekehrt.

Warum das nötig ist

Trotz vieler Fortschritte verdienen Frauen in Österreich im Schnitt 15,5 % weniger als Männer – damit zählt Österreich zu den Schlusslichtern in der EU. Solange Gehälter Tabuthema bleiben, bleibt Ungleichheit unsichtbar – und damit unangreifbar.

Was jetzt passiert

Das Sozialministerium arbeitet an der Umsetzungsvorlage. Wann ein fertiger Entwurf vorliegt, ist offen. Wir beobachten den weiteren Gesetzgebungsprozess genau – und werden berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

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