Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

18. Dezember 2012

Zur Erlangung der Rechts- und Parteifähigkeit als Organ muss sich der neugewählte Betriebsrat konstituieren. Diese Sitzungfindet am 19.12.2012 statt.

Die Tätigkeitsdauer des Betriebsrats ist auf 4 Jahre beschränkt. Wenn die Tätigkeitsdauer des alten Betriebsrats gleichzeitig abläuft, beginnt sie mit dem Tag der Konstituierung des neuen Betriebsrats, wenn die Konstituierung vor dem Ablaufen der alten Funktionsperiode erfolgt, mit dem Ende der Tätigkeitsdauer des alten Betriebsrats. (Quelle: ÖGB betriebsraete.at)

Die Funktionsperiode des alten Betriebsrats endet mit 14.01.2013.

zurück zur Übersicht