Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Handypreise – was Konsument*innen wissen sollten!

05. Juli 2022

Die AK warnt vor massiven Preiserhöhungen bei bestehenden Handyverträgen im nächsten Jahr. Immerhin sind die großen Anbieter sehr gut durch die Corona-Krise gekommen. Es wäre daher fair angesichts der vielen Teuerungen, auf eine volle Indexanpassung 2023 zu verzichten.

Das sollten Handykund*innen wissen:

  • Vertrag checken: Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob eine Indexsicherung der Grund-, Servicegebühren oder anderer Preise verankert ist. Wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden (zwischen ein bis drei Prozent Jahres-Verbraucherpreisindex, veröffentlicht von der Statistik Austria) heben einige Anbieter im darauffolgenden Jahr etwa die Grundgebühren bestehender Tarife um diesen Wert an.

  • "Kleine" ohne Teuerungs-Klauseln: Die Alternativanbieter, beispielsweise Hot, Yesss oder Spusu haben weder eine Indexierung noch werden Servicepauschalen verrechnet.

  • Neuvertrag 2023 mit Preishammer 2024: Schließen Sie Anfang 2023 einen neuen Handyvertrag ab, können die Preise erst im Folgejahr erstmalig inflationsangepasst werden laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.

  • Außerordentliche Kündigung – Fehlanzeige: Sie können laut Telekom-Gesetz zwar in der Regel kostenlos aus Ihrem Handyvertrag aussteigen, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht (Ausnahme: Abschlagszahlung für preisgestützte Handys, also „Gratis“-Handys mit Vertragsbindung). Vorsicht: Wenn Ihr Anbieter aber entsprechende Anpassungsklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat, haben Sie dieses außerordentliche Kündigungsrecht laut OGH-Entscheidung bei „bloßen“ Inflationsanpassungen nicht.

  • AK Handytarif-Rechner hilft: Der AK Handytarifrechner hilft bei der Auswahl aktuell günstiger Tarife. Sie finden den Rechner unter https://handy.arbeiterkammer.at.

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