Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

GÖD-Info zur Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrags

23. März 2021

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 (BGBl. I 29/2017) wurde die Möglichkeit des Pensionsaufschubs geschaffen. Vertragsbedienstete, die

  • bereits Anspruch auf eine Alterspension haben,

  • diesen Anspruch noch nicht geltend gemacht haben und

  • sich in der pensionsversicherungsrechtlichen Bonusphase befinden,

können davon profitieren.

Zum Informationsschreiben der GÖD

zurück zur Übersicht