Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

EuGH verurteilt Republik Österreich wegen Diskriminierung bei Vordienstzeiten - Vorrückungsstichtage müssen neue berechnet werden

19. November 2014

Wegen Altersdiskriminierung im Dienstrecht war Österreich (alle Gebietskörperschaften, also Bund, Länder, Gemeinden) schon einmal verurteilt worden, weil bei bei der Berechnung der Vordienstzeiten zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages und damit der Einstufung in die Gehaltsgruppe die Schul- und Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht berücksichtigt worden waren, was für Viele erhebliche Nachteile bei den Biennalsprüngen mit sich brachte.

GÖD-Information zum Vorrückungsstichtag

EuGH-Urteil

(Quelle: AUGE/UG Newsletter 41 vom 19. November 2014)

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