Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

EM im Job: So schießt man sich kein Eigentor!

09. Juni 2016

Pünktlich zur EM 2016: FAQs zu Fußball und Fankultur am Arbeitsplatz, beantwortet von den AK BeraterInnen im Arbeitsrecht.

Spiele live verfolgen

  • Darf ich Spiele während der Arbeitszeit live im TV verfolgen?
    Die Arbeit darf unter der Fußballbegeisterung nicht leiden. Wer ein Spiel live verfolgen will, braucht dazu die Zustimmung vom Chef. Viele sind da durchaus tolerant und freuen sich über die positiven Effekte auf’s Betriebsklima.
    In der Pause ein Match zu verfolgen ist natürlich OK, solange Sie sich streng an die Pausen-zeiten halten.

    Was ist, wenn ich mich nicht daran halte?
    Wenn Sie sich nicht an ein Fernsehverbot in der Arbeit halten, riskieren Sie eine Verwarnung – und als WiederholungstäterIn sogar eine fristlose Entlassung.

  • Bei mir in der Arbeit läuft der Fernseher sowieso – also kein Problem, oder?
    Solange Ihre Arbeitsleistung darunter nicht leidet: Viel Spaß! Wenn Sie zum Beispiel im Gast-gewerbe arbeiten und der Fernseher für die Gäste läuft, dann dürfen natürlich auch Sie den einen oder anderen Blick riskieren.

  • Darf ich wenigstens Radio hören oder ein Auge auf den Liveticker haben?
    Erlaubt der Arbeitgeber grundsätzlich, während der Arbeitszeit Radio zu hören oder das Inter-net privat zu nutzen, dann gilt das natürlich auch während der EM. Aber auch hier ist klar: Die Arbeitsleistung muss trotzdem erbracht werden.

Fan sein am Arbeitsplatz

  • Darf ich in der Arbeit Pickerl tauschen?
    Für ein gutes Betriebsklima sorgt der Pickerltausch auf jeden Fall – aus arbeitsrechtlicher Sicht ist er aber auf eine Arbeitspause zu verlegen. Das gilt übrigens auch für's Wetten mit KollegInnen.

  • Darf ich im Fußballtrikot arbeiten gehen?
    Das hängt sehr davon ab, wo Sie arbeiten. Rechtlich heißt es nämlich: Die Arbeitskleidung muss „betrieblich angepasst“ sein. Das heißt zum Beispiel: In einer Bank, wo man Wert auf seriöses Auftreten legt, sollten Sie lieber auf’s Fanleiberl verzichten. In einer lockeren Ar-beitsumgebung ohne Kundenkontakt ist es aber in der Regel kein Problem!

  • Mit einem Bier auf das Team anstoßen – ist das erlaubt?
    Wie in einem Betrieb mit Alkohol umgegangen wird, das regelt entweder der Dienstgeber oder eine Betriebsvereinbarung. Wenn am Arbeitsplatz Alkohol generell verboten ist, dann gilt das auch während der EM. Ein solches Konsumverbot gilt übrigens auch in den Pausen!

    Was ist, wenn ich mich nicht daran halte?
    Verstoßen Sie gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot, müssen Sie mit Disziplinarmaßnah-men rechnen und riskieren sogar eine Entlassung.

Frei nehmen für die EM

  • Ich will Urlaub wegen der EM – geht das?
    Mit dem Urlaub ist es während der EM auch nicht anders als sonst: Als ArbeitnehmerIn kön-nen Sie sich Urlaub nicht so einfach einseitig nehmen – sie müssen sich mit ihrem Arbeitge-ber darauf einigen. Beginn und Dauer sind also immer Vereinbarungssache. Sie müssen Rücksicht auf die Erfordernisse Ihres Betriebes  nehmen, und Ihr Arbeitgeber muss Ihre Erholungsbedürfnisse berücksichtigen.

    ACHTUNG!

    Daheim bleiben ohne Urlaubsvereinbarung gilt als unerlaubtes Fernbleiben und ist ein Entlassungsgrund!
  • Und ausnahmsweise krankfeiern?
    Sich krank melden wegen Sommergrippe und dann beim Public Viewing gesehen werden – das geht gar nicht. Wenn Sie ihre Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen, riskieren Sie eine frist-lose Entlassung.



    Muss ich im Krankenstand immer zu Hause bleiben?


    Wie Sie sich im Krankenstand verhalten müssen, kommt ganz auf die Art der Erkrankung und die Vorgaben Ihres Arztes an. Sind Sie zum Beispiel wegen einer Gipshand krankgeschrieben, spricht prinzipiell nichts gegen einen Spaziergang – bei einer Depression trägt er vielleicht sogar zur Genesung bei. Sie sind als ArbeitnehmerIn jedenfalls dazu verpflichtet alles Nötige zu tun, um so rasch wie möglich wieder gesund zu werden.

© Quelle: Infopool AK Wien

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