Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Einigung bei den Uni-KV-Gehaltsverhandlungen: Erhöhung um mindestens 34,50 €

22. Dezember 2016

Ab 1. Jänner 2017 werden die Gehälter der dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten unterliegenden Personen, jeweils einschließlich allfälliger Überzahlungen, sowie die Lehrlingsentschädigung um 1,0 %, aber mindestens um 34,5 Euro (bei Vollbeschäftigung) erhöht.

Der formale Beschluss des Dachverbandes kann aus organisatorischen Gründen erst am 12. Jänner 2017 erfolgen, weshalb die Gehaltserhöhung für Jänner 2017 mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mit dem Februargehalt zur Auszahlung gelangen wird.

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