Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Die Betriebsratswahl

09. November 2009

(20.11.2008)

Wahlberechtigt

sind alle ArbeitnehmerInnen ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes das 18. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.

Wählbar

sind alle ArbeitnehmerInnen, die

  • a) österreichische Staatsbürger sind oder b) Angehörige von Staaten sind, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind, und

  • am Tag der Ausschreibung der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben und

  • seit mindestens sechs Monaten im Rahmen des Betriebes oder des Unternehmens, dem der Betrieb angehört, beschäftigt sind und

  • abgesehen vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind.

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