Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Bundesrat - Ebner: Schutz bei Konkurs einer Vorsorgekassa wird ausgeweitet

28. Mai 2014

Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes bringt Verbesserungen für KonsumentInnen

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Bundesrätin Adelheid Ebner begrüßte heute im Bundesrat, dass mit der Novelle des Gesetzes zur Versicherungsaufsicht eine Verbesserung für Vorsorgekassen eingeschlossen ist. Mit dieser Novelle wird der dazugehörigen EU-Richtlinie Rechnung getragen, welche 2016 in Kraft tritt. "Eine Vorsorgekasse durfte bisher nicht mehr als eine Veranlagungsgemeinschaft führen. Das hat in der Praxis verunmöglicht, dass etwa im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse die Veranlagungsgemeinschaft auf eine andere Vorsorgekasse übertragen hätte werden können. Mit der Gesetzesnovelle wird damit nun aufgeräumt." ****

Zukünftig darf eine Veranlagungsgemeinschaft, die per Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine andere Vorsorgekasse übertragen wird, dort sehr wohl als eigene Veranlagungsgemeinschaft weitergeführt werden. "Das ist ein notwendiger Schritt.
Vorsorgekassen verwalten derzeit etwa sechs Milliarden Euro an Beiträgen und jährlich kommt eine weitere Milliarde hinzu", zeigt Ebner auf.

Die Novelle ermächtigt die FMA, Aufsichtskollegien bei Versicherungsgruppen einzurichten und Vereinbarungen zur Koordinierung abzuschließen.

"Als Sozialdemokratin ist mir der KonsumentInnenschutz ein besonderes Anliegen. Für Banken gibt es mit Basel III inzwischen ein Instrument zum Schutz der SparerInnen und der SteuerzahlerInnen vor spekulativen Geschäften. Es ist nun an der Zeit, auch andere Geld- bzw. Kapitalplätze stärker in den Fokus zu nehmen." Mit den neuen Regelungen für Versicherungswirtschaft und die Vorsorgekassen sieht Ebener diesen Auftrag erfüllt. (Schluss) bj/kg

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0203 2014-05-28 15:01 281501 Mai 14 SPK0011 0233

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