Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Betriebsratwahl trotz Lock Down

16. November 2020

In die Zeit des neuerliche verschärfte Lockdowns fällt die Betriebsratswahl 2020. Die Betriebsratswahlen und die Wahl der Behindertenvertrauensperson dürfen aber trotz Lockdown stattfinden, denn die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, die am 17. November 2020 in Kraft tritt und bis inklusive 6. Dezember 2020 gültig ist, besagt in §1, Abs. 1, Nr. 7:

"Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind nur zu folgenden Zwecken zulässig:

... 7) zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie ..."

Wir würden uns daher sehr freuen wenn Sie - sofern Sie am Campus sind und keine Wahlkarte beantragt haben - am

Mittwoch den 18. November oder am Donnerstag den 19. November

in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, in der TC Hall (neben der Mensa) von Ihrem Stimmrecht gebrauch machen.

Der Wahlvorstand ist bemüht, Ihnen eine sicher Wahl zu ermöglichen. Das Wahllokal kann über das TC Center betreten und über den Ausgang der TC Hall verlassen werden. Bitte nehmen Sie einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mit und vergessen Sie nicht auf Ihren Lichtbildausweis!

Bei den fast 50 Prozent der Wahlkartenwähler*innen möchten wir uns jetzt schon für die Teilnahme an der Wahl bedanken. Die Wahlkarte sollten bereits alle erhalten haben. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Die Wahlkarte muss spätestens am 19.11.2020, um 16:00 Uhr im Wahllokal eintreffen. Ein Porto ist nicht zu bezahlen. Sie dürfen Ihre Wahlkarte auch per Hauspost versenden, da die Post Vertragspartner der WU ist.

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