Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Behandlungsbeitrag steigt auf 20 % – holt euch einen Teil über die Steuer zurück

12. Juni 2026

Mit 1. Juni 2026 wurden die BVAEB Behandlungsbeiträge von 10 % auf 20 % angehoben. Details dazu findet ihr hier: BVAEB: Anpassung des Behandlungsbeitrages.

Zumindest ein Teil davon lässt sich über die AVN zurückholen

Behandlungsbeiträge zählen zu den Krankheitskosten, die ihr als außergewöhnliche Belastung in eurer jährlichen ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) absetzen könnt – ebenso wie Rezeptgebühren, Zahnarztkosten, Brillen oder Fahrtkosten zum Arzt.

So geht's:

  1. Belege sammeln – alle Bestätigungen über bezahlte Behandlungsbeiträge & Co. übers Jahr aufheben.

  2. Selbstbehalt beachten – steuerlich wirksam wird das erst oberhalb eines einkommensabhängigen Selbstbehalts (6–12 % des Jahreseinkommens, je nach Einkommen und Familiensituation reduziert).

  3. In FinanzOnline eintragen – im Formular L1 unter „Außergewöhnliche Belastungen“. Den Rest rechnet das Finanzamt automatisch.

  4.  

Mehr dazu bei der Arbeiterkammer und beim BMF.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

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