Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Arbeiten bei Hitze

13. Juni 2019

Es wird heiß in den kommenden Tagen. Dass für Bauarbeiter ab einer Temberpatur von 32,5° C Hitze ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden muss oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden müssen, ist bekannt. Aber was sagt die Arbeitsstättenverordnung (AStV) beispielsweise bei Büroarbeit?

Antworten auf dieser Regelung hat die Arbeiterkammer Wien zum Nachlesen auf ihrer Homepage zusammengestellt.

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