Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Altersteilzeit

18. August 2015

Die Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge oder Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche von der Krankenkasse. Beamte können keine Alterteilzeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Altersteilzeit finden Sie auf den Seiten der Arbeiterkammer.

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