Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

"Alle Jahre wieder …" – Wenn das Christkind danebengreift – die AK hat Tipps!

20. Dezember 2021

Was für Umtausch, Gewährleistung, Online-Shopping & Co. gilt

Eine schöne Bescherung – das Christkind hat rote Sneakers statt weiße gebracht. Die AK hat Tipps für Umtausch & Co. sowie für „Late Xmas-Shopper“: Umtauschen – dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Aber oft wird der Umtausch in Kulanz gewährt – auf die Rechnung schauen. Vereinbaren Sie heuer eventuell längere Fristen. Wer online bestellt, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Vorsicht bei sehr billigen Online-Schnäppchen, da ist etwas faul.

Was das Christkind wissen sollte:

  • Kein Recht auf Umtausch: Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Viele HändlerInnen räumen freiwillig einen Umtausch ein. Rechnung unbedingt aufheben. Falls der Umtausch nicht auf der Rechnung steht, darauf vermerken lassen. Vereinbaren Sie heuer eventuell längere Fristen. Wenn Sie etwas umtauschen, können Sie sich in der Regel eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. Finden Sie nichts, erhalten Sie in der Regel einen Gutschein.

  • Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war im Zeitpunkt des Kaufes bzw. bei der Übergabe bereits vorhanden. Dann muss der Händler die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, kann eine Preisminderung gefordert oder – sofern kein geringfügiger Mangel vorliegt – das Geld zurückverlangt werden. Zuständig ist Ihre HändlerIn (nicht HerstellerIn). Machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend.

  • Achtung, freiwillig: Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist der HerstellerInnen, es können auch die HändlerInnen sein. Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte Haftungsübernahme – ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht daher auch kein Garantieanspruch.

  • Befristungen bei Gutscheinen oft unzulässig: Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. So sind Befristungen von zwei bis drei Jahren üblicherweise nicht zulässig. Problematisch: Wenn der Gutscheinaussteller pleitegeht, sind die Gutscheine de facto wertlos. Bei einer Konkursforderung lohnt es sich oft nicht, den Anspruch angesichts geringer Quoten und Gerichtskosten anzumelden.

  • 14 Tage, um Online-Kauf zu überlegen: Bei Online-Käufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa extra nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, etwa Tassen mit einem individuellen Aufdruck oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

  • Finger weg von unbekannten Shops: Kennen Sie einen Händler nicht, googeln Sie die Website. Bei überwiegend negativen Meinungen oder keinen Suchergebnissen woanders einkaufen. Auf fakeshop.at/shopcheck/ können Sie AnbieterInnen auf Seriosität überprüfen lassen.

  • Aufs Impressum achten: Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine HändlerInnen-Angaben, bloß ein Kontaktformular. Achten Sie im Impressum auf den Sitz des Händlers. Bei AnbieterInnen etwa aus China oder den USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung Wechselkursgebühren anfallen.

  • Vorsicht, Schnäppchen: Sehr billige Preise von unbekannten Anbietern sind ein Indiz für einen Fake-Shop. Vergleichen Sie Preise bei Preisvergleichsplattformen, etwa geizhals.at, idealo.at, ... Liegt der Preis sehr deutlich unter dem „Marktpreis“, dann sollten die Alarmglocken schrillen.

  • Augen auf beim Zahlen: Finger weg, wenn Sie bei einem Online-Shop nur im Voraus, mit Kryptowährungen, über GeldtransferdienstleisterInnen (etwa Western Union, MoneyGram) oder Gutscheinkarten für HändlerInnen zahlen können.

  • AK hilft: Probleme mit betrügerischen Online-Shops & mehr? Die AK KonsumentenberaterInnen helfen: https://wien.arbeiterkammer.at/kontakt-konsumentenschutz

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