Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

AK-Briefwahl: Falsch gewählt? Korrektur möglich!

11. März 2014

Mit einer persönlichen Stimmabgabe kann „Verwählen“ korrigiert werden!

Verwählen bei der Briefwahl kann tatsächlich korrigiert werden, wenn frau/mann sich im Rahmen der Briefwahl verwählt hat, also typischerweise etwa „Grüne“ Arbeitnehmer statt AUGE/UG angekreuzt hat. Wie das geht, können Sie hier nachlesen...

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