Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

57 Tage gratis gearbeitet – der Equal Pay Day am 5. November

03. November 2026

Der Equal Pay Day ist heuer früher als im Vorjahr. Und das neue Lohntransparenzgesetz, das es längst geben sollte, ist noch immer nicht da.

Die Zahlen

Ganzjährig vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen in Österreich im Schnitt um 15,5 % weniger als Männer, das sind rund 10.500 Euro brutto im Jahr. In Wien ist die Lücke mit 10,6 % am kleinsten, der Wiener Equal Pay Day fällt deshalb erst auf den 23. November. Je nach Berechnung (etwa mit Teilzeit oder pro Stunde) fallen die Werte anders aus, die Richtung bleibt aber gleich. Ein großer Teil der Lücke lässt sich laut ÖGB nicht durch Branche, Teilzeit oder Ausbildung erklären.

Die Lücke setzt sich in der Pension fort: Frauenpensionen liegen in Österreich um 35,6 % unter jenen der Männer, das ist einer der höchsten Werte in der EU (AK Wien).

Was die EU-Lohntransparenzrichtlinie bringt

Bis 7. Juni 2026 hätte Österreich die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen müssen. Ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Die Richtlinie sieht unter anderem vor:

  • Auskunftsrecht: Ihr könnt erfahren, was ihr selbst verdient und was vergleichbare Beschäftigtengruppen im Schnitt verdienen, getrennt nach Geschlecht. Einzelne Gehälter werden dabei nicht offengelegt.

  • Über das eigene Gehalt reden ist erlaubt: Verschwiegenheitsklauseln dazu sind unzulässig.

  • Ganzes Entgelt zählt: Nicht nur das Grundgehalt, auch Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Gerade dort entstehen oft Unterschiede.

  • Fünf-Prozent-Schwelle: Bei einer nicht begründbaren Lücke ab 5 % muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Belegschaftsvertretung handeln.

Die Richtlinie gilt auch für öffentliche Arbeitgeber. Für die WU heißt das: Wie die Regeln für Beamt:innen, Vertragsbedienstete und KV-Angestellte konkret aussehen, hängt von der jeweiligen österreichischen Umsetzung ab. Für den öffentlichen Dienst sind eigene Gesetze vorgesehen. Laut AK und Gleichbehandlungsanwaltschaft können einzelne Auskunftsrechte unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt direkt gelten. Vor konkreten Schritten lasst euch aber bitte beraten.

Was ihr tun könnt

  • Unterschreiben: Mit der ÖGB-Unterschriftenaktion für eine rasche Umsetzung ohne Schlupflöcher: oegb.at/gleicherlohn

  • Informieren: Die ÖGB-FAQ zur Entgelttransparenzrichtlinie beantworten die meisten Fragen kompakt und verständlich.

  • Vorbeischauen: Am Mittwoch, 4. November, von 15 bis 17 Uhr informieren Frauenservice Wien, ÖGB-Frauen und AK Wien auf der Mariahilfer Straße (Höhe Nr. 45).

  • Zu uns kommen: Wenn ihr Fragen zu eurer Einstufung oder Bezahlung habt, meldet euch beim Betriebsrat.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weiterführende Infos:

Quellen: Frauenservice-Portal des Bundes (BMFWF), Equal Pay Day 2026; Stadt Wien, Frauenservice; Österreichischer Städtebund (OTS, 2.11.2026, Daten: Lohnsteuerstatistik 2024, Statistik Austria, Berechnung AK OÖ); ÖGB, FAQs zur Entgelttransparenzrichtlinie (Stand 4.9.2026); ÖGB-Artikel vom 16.9.2026; AK Wien (9.1.2026).

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