Außenansicht des D2 Gebäudes

Vortrag von Birgit Hollaus im Rahmen des Aarhus-Seminars der ÖVAG

23. Juni 2023

Auch 25 Jahre nach ihrer Annahme wirft die Aarhus-Konvention immer noch eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, gerade auch im Kontext des österreichischen Rechts.

Auch 25 Jahre nach ihrer Annahme wirft die Aarhus-Konvention immer noch eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, gerade auch im Kontext des österreichischen Rechts. Im Rahmen des Seminars zur Aarhus-Konvention der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ÖVAG) am 22. Juni widmete sich Birgit Hollaus der Dritten Säule der Konvention – dem Zugang zu Gerichten. Sie behandelte Status quo und offene Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsschutzgarantien der Konvention angesichts der internationalen, europäischen und nationalen Judikatur.

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