Außenansicht des D3 Gebäudes

Untreue im Zusammenhang mit Warenverkäufen

16. September 2026

Lena Milacher setzt sich in einer aktuellen Glosse in der ÖJZ mit einer Entscheidung des OGH zur Untreue bei Warenverkäufen auseinander.

In der von Lena Milacher besprochenen Entscheidung hob der OGH den Schuldspruch des Angeklagten ua wegen Untreue (§ 153 StGB) wegen fehlender Feststellungen auf und verwies ergänzend auf drei Konstellationen, in denen ein Befugnismissbrauch iZm Warenverkäufen eine Untreue begründen kann: Den missbräuchlichen Verkauf, wenn die Gegenleistung von vornherein nicht an den Machtgeber bezahlt werden soll, die unterlassene Geltendmachung einer Forderung (§ 2 StGB) bei entsprechender Verpflichtung und den Verlust einer Forderung aufgrund einer missbräuchlich erteilten schuldbefreienden Zusage. Zutreffend hält der OGH fest, dass der private Verkauf eigener Waren in den Geschäftsräumlichkeiten mangels Handelns im Namen der Gesellschaft keine Untreue begründen kann; naheliegender erscheint hier eine Prüfung der Veruntreuung (§ 133 StGB).

Überzeugend ist die Anknüpfung an die Vereitelung des Zuflusses einer Gegenleistung und den Verlust einer Forderung, weil der Vermögensschaden jeweils unmittelbar durch das Verhalten des Machthabers eintritt.
 

Download ÖJZ EvBl 2026/228
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