Außenansicht des D3 Gebäudes

Hilfstätigkeit für einen Untersuchungsausschuss

23. Juni 2026

Robert Kert beschäftigt sich in seiner Glosse in der ÖJZ mit § 302 StGB im Zusammenhang mit Hilfstätigkeit für einen Untersuchungsausschuss.

In der von Robert Kert glossierten Entscheidung (OGH 14 Os 84/25x) befasste sich der OGH mit der Strafbarkeit der missbräuchlichen Klassifizierung und Vorlage von Akten und Unterlagen an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss ohne Parteikennung, damit die (keine Parteikennung als Ausschussunterlagen aufweisenden) Schriftstücke in der Öffentlichkeit für Medien und Journalisten verwendet werden können. Das erstinstanzliche Gericht hatte die Angeklagte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) verurteilt. Das Höchstgericht sah darin einen Rechtsfehler und hob – wie Robert Kert in seiner Glosse aufzeigt – zu Recht das Urteil auf.

Download ÖJZ EVBl 2026/182
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