Außenansicht des D3 Gebäudes

Die Scheinselbständigkeit aus Sicht des gerichtlichen Beitragsstrafrechts

01. Juli 2026

In der ZWF setzt sich Konrad Eichblatt ausführlich mit der beitragsstrafrechtlichen Perspektive der Scheinselbständigkeit auseinander.

Die Scheinselbständigkeit gilt als verbreitetes Instrument zur Verschleierung von unselbständiger Beschäftigung und Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Beitrag von Konrad Eichblatt behandelt dieses Phänomen aus beitragsstrafrechtlicher Perspektive und zeigt einen nur schwach ausgeprägten kriminalstrafrechtlichen Schutz der Sozialversicherung auf. Scheinselbständige gelten zwar grundsätzlich als illegal erwerbstätige Personen iSd § 153e StGB. Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung des § 153e StGB (Organisierte Schwarzarbeit) gelangt eine Strafbarkeit beim Einsatz von Scheinselbständigen jedoch nur selten zur Anwendung. Zudem findet § 153c StGB (Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung) keine Anwendung. Dieser Straftatbestand soll dem Missbrauch des Lohnabzugsrechts durch den Dienstgeber vorbeugen, der im Fall der Scheinselbständigkeit gerade nicht vorliegt. Auch eine Strafbarkeit nach §§ 146 ff StGB (Betrug) scheidet aus, da es bei der Nichtanmeldung von Scheinselbständigen zur Sozialversicherung weder zu einer konkludenten Täuschung noch zu einer Täuschung durch Unterlassen kommt.

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