Außenansicht des D3 Gebäudes

Die neue „Datenbeschlagnahme“

15. Juli 2025

Raphaela Bauer-Raschhofer beurteilt die neue Ermittlungsmaßnahme im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit.

Mit seinem Erkenntnis vom 14.12.2023, G 352/2021 stellte der VfGH fest, dass die Sicherstellung und Auswertung von Daten eines Datenträgers nach den Bestimmungen der §§ 110 Abs 1 Z 1 und Abs 4 sowie 111 Abs 4 StPO idF BGBl I 2004/19 verfassungswidrig ist, weil dieser Eingriff eine besondere Intensität aufweist und die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen nicht geeignet waren, eine verhältnismäßige Regelung sicherzustellen. Der Gesetzgeber führte mit 01.01.2025 in §§ 115f ff StPO eine neue Ermittlungsmaßnahme zur Beschlagnahme von Datenträger und Daten ein. Der Beitrag untersucht, ob diese Eingriffsbefugnis als verhältnismäßig einzustufen ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält.

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