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Die Istanbul-Konvention und das österreichische Sexualstrafrecht

15. Oktober 2026

Lena Milacher untersucht in der ZStW die Auswirkungen der Istanbul-Konvention auf die strafrechtliche Erfassung nicht einverständlicher sexueller Handlungen.

Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention haben zahlreiche europäische Staaten ihr Sexualstrafrecht angepasst, um den Anforderungen des Übereinkommens zu entsprechen. In Österreich stellte insbesondere die Einführung des § 205a StGB im Jahr 2016 einen wesentlichen Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung dar. Die Bestimmung erfasst qualifiziert geschlechtliche Handlungen gegen den Willen einer Person auch ohne den Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung.

Der Beitrag analysiert die Vorgaben der Istanbul-Konvention und deren Umsetzung im österreichischen Sexualstrafrecht. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob die österreichische Regelung des § 205a StGB, die an ein Handeln „gegen den Willen“ anknüpft, den konventionsrechtlichen Anforderungen an die Strafbarkeit nicht einverständlicher sexueller Handlungen vollständig entspricht. Darüber hinaus werden die Strafdrohungen jener Delikte, die nicht einverständliche sexuelle Handlungen pönalisieren, sowie die Ausgestaltung der Strafverfolgung im Lichte der Istanbul-Konvention untersucht. Abschließend zeigt der Beitrag mögliche Reformansätze für eine stärkere Orientierung am Konsensprinzip und eine kohärentere Ausgestaltung des Sexualstrafrechts auf.

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