Außenansicht des D3 Gebäudes

Die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten bei der Datenbeschlagnahme

13. Mai 2026

Raphaela Bauer-Raschhofer hat eine Glosse zur ersten OGH-Entscheidung zur neuen Datenbeschlagnahme verfasst.

Der OGH befasste sich in 13 Os 123/25z erstmals mit der neuen Ermittlungsmaßnahme der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten gem §§ 115f ff StPO. Dabei stand die Frage im Raum, wann eine Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten gem § 115l Abs 1 StPO notwendig ist. Der OGH zeigt zutreffend auf, dass nicht bei jedem Berufsgeheimnisträger ausnahmslos eine Ermächtigung notwendig ist, sondern es auf den Informationscharakter ankommt. Unklar ist jedoch, wieso der OGH am Ende ausspricht, dass eine Ermächtigung auch dann nicht notwendig sein soll, wenn berufsgeheime Informationen bei einem dringend tatverdächtigen Berufsgeheimnisträger beschlagnahmt werden sollen.

Download ÖJZ EvBl 2026/141 

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