Außenansicht des D3 Gebäudes

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und der „nemo tenetur“-Grundsatz

24. Februar 2026

Robert Kert hat einen Beitrag für die Festschrift für Georg Lienbacher zum "nemo tenetur"-Grundsatz im parlamentarischen Untersuchungsausschuss verfasst.

Die Wahrheitspflicht von Auskunftspersonen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen kann mit dem „nemo tenetur“-Grundsatz kollidieren, insbesondere wenn politisch relevantes Verhalten zugleich strafrechtlich relevant sein könnte. Eine Verschiebung solcher Ausschüsse bis nach Abschluss von Strafverfahren würde zwar Konflikte vermeiden, wäre aber wegen der oft langen Verfahrensdauer politisch wenig sinnvoll.

In seinem Festschriftbeitrag anlässlich des 65. Geburtstages von Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher zeigt Robert Kert daher weitere Lösungen zur Auflösung dieses Spannungsverhältnisses anhand bestehender Regelungen der VO-UA auf und unterstreicht dabei die Wichtigkeit der Pflicht der Auskunftspersonen, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß auszusagen. 

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