Außenansicht des D3 Gebäudes

Änderungen im Strafrecht durch das BudgetbegleitG 2025 - Checkliste für Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest

01. Jänner 2026

Lukas Krupitsch schreibt über die Änderungen im StGB und StVG zur Entlastung der Justizanstalten in Österreich.

Seit 1.1.2026 bilden generalpräventive Gründe aufgrund des Entfalls von § 46 Abs 2 StGB kein Hindernis mehr für die sog „Hälfte-Entlassung“ aus der Strafhaft. Außerdem wurde bereits mit 1.9.2025 der Anwendungsbereich des elektronisch überwachten Hausarrests (eüH) ausgeweitet. In der neuen Ausgabe der JAP von MANZ schreibt unser Univseristätsassistent Lukas Krupitsch über diese Änderungen durch das BudgetbegleitG 2025. Am Ende des Beitrags findet sich zudem eine Checkliste mit den notwendigen Inhalten für einen erfolgreichen Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests, die auf seinen Kanzleierfahrungen bei wkk law beruht und für die Praxis einen Mehrwert bieten soll.

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