Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Recht - Rund ums Arbeitsverhältnis

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Hier sind die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen, geltend für

  • Kollektivvertragsangestellte,

  • BeamtInnen und

  • Vertragsbedienstete


Informationen für Angestellte (Uni-KV)

Der Kollektivvertrag betrifft alle, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. 

Informationen für VB und Beamt/innen

Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 an der WU begründet, trifft die Gruppe der Vertragsbediensteten oder BeamtInnen zu. 

Weitere Informationen: