Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Krankenstand

Krankheit

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Im Krankheitsfall informiert bitte umgehend die Dienstvorgesetzten und die Personalabteilung.

Wenn der Krankenstand länger als 3 Arbeitstage andauert, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Diese kann vom Dienstvorgesetzten auch früher verlangt werden.

Nähere Informationen sind auf den Seiten der Personalabteilung zu finden.