WU Campus

Gebühren & Haftung

3 Tage vor Ablauf der Entlehndauer erhalten Sie von uns ein Erinnerungsschreiben per E-Mail, um Mahnungen möglichst zu vermeiden. Bitte beachten Sie aber, dass diese Erinnerung nur ein Service der Universitätsbibliothek darstellt. Sollte Sie diese Mitteilung aufgrund technischer Probleme etc. einmal nicht erreichen, kann daraus kein Rechtsanspruch wegen überzogener Leihfristen und den daraus anfallenden Mahngebühren abgeleitet werden.

Erfolgt die Rückgabe trotzdem nicht zeitgerecht, wird die 1. Mahnung am ersten Öffnungstag der Bibliothek nach Ablauf der Entlehndauer per E-Mail versandt. Die 2. Mahnung wird eine Woche später per E-Mail, die 3. Mahnung nach einer weiteren Woche per eingeschriebenem Brief verschickt.

Die Gebühr beträgt pro Medium und Überziehungstag € 0,50. Die Berechnung und Buchung erfolgt bei der Rückgabe und ist ab diesem Zeitpunkt in Ihrem Bibliothekskonto ersichtlich.

Werden die Mahngebühren nicht in der gesetzten Frist beglichen, bzw. Buch- und Kostenersätze nicht geleistet, erfolgt die Weiterleitung an die Finanzprokuratur. Der/Die Benutzer*in bleibt bis zur Erledigung von der Entlehnung ausgeschlossen.

Benutzer*innen haften mit ihrer Unterschrift auf dem Stammdatenblatt für die entliehenen Werke. Bei Beschädigung oder Verlust muss Buch- oder Kostenersatz geleistet werden.

Die Entlehnung der Werke aus der Universitätsbibliothek ist nur für den eigenen Gebrauch gestattet, die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Die Regelungen im Wortlaut finden Sie in der Bibliotheksordnung.

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