Außenansicht des D3 Gebäudes

Bachelor Wirtschaftsrecht

Das „öffentlich rechtliche Programm“ des Wirt­schafts­recht­studiums wird vom IOER und vom Institut für Europarecht (EIR) in gemeinsamer Abstimmung betreut.  Bitte besuchen Sie daher auch die Homepage des EIR.

Studienaufbau Studieneingangs- und Orientierungsphase

Zu Beginn des Studium sind in der Studieneingangs- und Orientierungsphase die gemeinsam vom IOER und dem EIR betreuten Lehrveranstaltungsprüfungen (LVP) "Einführung in die Rechtswissenschaften" sowie "Grundlagen des öffentlichen Rechts" zu absolvieren. Im Rahmen der angebotenen Lehrveranstaltungen wird Ihnen eine Einführung in wesentliche Kernbereiche des öffentlichen Rechts geboten. Dabei werden Sie mit der Methodenlehre sowie den Grundbegriffen und Grundproblemen des öffentlichen Rechts vertraut gemacht.

Die Teilnahme an den beiden Lehrveranstaltungen ist freiwillig und es besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Absolvierung der Prüfungen ist auch ohne eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen möglich, jedoch wird von Seiten des Instituts ein Besuch dringend empfohlen.

Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die LVP "Einführung in die Rechtswisschenschaften" und "Grundlagen des Öffentlichen Rechts die entsprechenden Prüfungskurse (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.

Studienaufbau im Hauptstudium

Um Ihnen eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, sind die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs-​ und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ (kurz IFS) sowie die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Ziel ist ein strukturierter Ablauf, der es ermöglicht, die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen (FPV) und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.

Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.

Daran schließen sich als zweiter Block die beiden IFS an. Hier wird in kleineren Gruppen geübt, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-​)Verwaltungsrecht gewidmet ist.

In einem dritten Block wird im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen auch anhand von Case Studies eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht angeboten.

Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die Fachprüfung die Repetitorien aus Öffentlichem Recht (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.

Grafik Lehrkonzept