Studierende stehen vor dem LC und blicken lächelnd einer Kollegin mit einer Mappe in der Hand nach.

OCG fordert einen Aktionsplan für E-Voting

21. Mai 2011

e-Voting.at Aktionsplan für die Abhaltung von Wahlen über das Internet in Österreich

Schritt 1 - Identifikation von Zielgruppen: die wesentlichen Kriterien dafür sind

Ist die gesetzliche Basis für e-Voting bzw. die Briefwahl vorhanden?

e-Voting ist bereits im Hochschülerschafts- und im Wirtschaftskammergesetz verankert; die Briefwahl existiert für die Arbeiterkammerwahlen, die Personalvertretungswahlen des Bundes und für Österreicher im Ausland (Auslandsösterreicher plus Reisende) bei Nationalratswahlen.


Wie hoch ist die Internetdurchdringung und Akzeptanz von e-Voting in der Zielgruppe?
Beispielsweise hat eine Untersuchung an der WU Wien ergeben, dass 84% der Studierenden e-Voting begrüßen würden.


Wie hoch ist die effektive Wahlbeteiligung in der Zielgruppe?
Bei vielen Berufs- und Standesvertretungskörpern ist die Wahlbeteiligung wesentlich niedriger als etwa bei der Nationalratswahl. Bei knapp 350.000 Auslandsösterreichern haben bei den NRW 1999 24.800 eine Wahlkarte aus dem Ausland abgegeben, davon waren 8.100 (=⅓) ungültig.
==> Zielgruppen Inland: Interessensvertretungswahlen, Ausland: auch Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen

Schritt 2 - Infrastruktur: durch Zentrales Melderegister (ZMR) und Bürgerkarte sind hervorragende Voraussetzungen geschaffen, dennoch sind Anpassungen nötig.

Elektronische Wählerevidenz, Vernetzung der Wahllokale


Datenschutzkonformes Design der Bürgerkarte

Dies ist notwendig zum Einsatz als Trägermedium für eine anonym für die Stimmabgabe einsetzbare elektronische Wahlkarte und darüber hinaus für jede anonyme Transaktion (z.B. Kombination Bankomat+Bürgerkarte).


Verfügbarkeit der modifizierten Bürgerkarte für die Zielgruppe
==> Redesign vor Rollout der nächsten Bürgerkartengeneration für mehr Datenschutz

Schritt 3 - Erfahrungsaufbau: erst nach gründlicher Erprobung bei Testwahlen kann ein Echteinsatz erfolgen. Danach rechtsgültige Personal- und Berufsvertretungswahlen. Erst nach dieser Phase kann über den Einsatz bei Nationalratswahlen (z.B. im Ausland) entschieden werden.
==> Akzeptanzanalyse, Usability, technischer und sozialer Erfahrungsgewinn

Schritt 4 - Legistisches: für die identifizierten Zielgruppen ist der legistische Anpassungsbedarf zu klären (Verfassung bzw. Gesetze).
==> Verfassungskonvent soll diskutieren, in welcher Form Österreich e-Voting in Hinkunft einsetzen will.

Verknüfte Dateien

Original Veröffentlichungsdatum: 10.8.2003 (Wurde von der alten evoting.at Seite portiert)

 

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