Studierende stehen vor dem LC und blicken lächelnd einer Kollegin mit einer Mappe in der Hand nach.

IRIS2002: e-Voting.at - Vom e-Government zur e-Democracy 

21. Mai 2011

1.1. Voraussetzungen für e-Voting
Für die Durchführung von Wahlen über das Internet gelten auch die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze entsprechend Artikel 26 der österreichischen Bundesverfassung, die von einem gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrecht ausgehen. Als spezielle Vorraussetzungen für elektronische Wahlen kann man die Ausarbeitung des Internet Policy Institutes heranziehen [IPI2001]:

  1. Freie Wahlen: jeder Wähler muss in der Lage sein sein/ihr Wahlrecht geheim und ohne Einflussnahme durch einen Dritten abgeben zu können. Die Stimme muss unverändert in der Wahlurne ankommen.

  2. Geheime Wahl: Keine Person darf Kenntnis von der abgegebenen Stimme einer anderen Person erlangen können; die Auszählung der Stimmen muss solange verzögert werden, bis eine genügende Anzahl an Stimmen abgegeben wurde, sodass kein Rückschluss auf das Wahlverhalten eines Einzelnen möglich ist (dies ist vergleichbar mit einer Mindestgröße der Sprengel).

  3. Gleiche Wahl: Jede Stimme muss dasselbe Gewicht haben – Keine Stimme darf aufgrund technischer Schwierigkeiten verloren gehen oder ungültig werden. Des Weiteren darf das Recht zu Wählen nicht weiter eingeschränkt werden als in den gesetzlichen Vorgaben.

  4. Nachvollziehbarkeit: Der gesamte Wahlprozess muss nachvollziehbar und wiederholbar sein.

1.2. Grundproblem: Identifikation und Anonymität
Während die Wahlgrundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit durch organisatorische Maßnahmen leicht zu bewältigen sind, leitet sich aus den Grundsätzen des persönlichen und geheimen Wahlrechts das technische Grundproblem ab: Wie kann ich im Rahmen eines elektronischen Transaktionsprozesses mich eindeutig identifizieren und dann eine anonyme Stimme abgeben?

Von technischer, wie auch rechtlicher Sicht lehnt man sich bei den Spezifikationen für eine elektronische Wahl an der bewährten Briefwahl an. [DUJ00]. In Analogie identifizierten Nurmi, Salomaa und Santean bereits 1991 [NSS91] im Rahmen einer eingehenden Analyse des Wahlverfahrens zwei unterschiedliche Vorgänge:

  1. Der Registrierungsschritt, während dem sich der Wähler eindeutig identifiziert

  2. Die Stimmabgabe, die anonym erfolgt


Verknüfte Dateien

Verknüpfte Verweise


Original Veröffentlichungsdatum: 13.9.2002 (Wurde von der alten evoting.at Seite portiert)

 

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