Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Q: Ich bin über das International Office für ein Auslandssemester nominiert worden, habe aber in der LV für meine Zielregion keinen Platz mehr bekommen. Was kann ich tun?
A: Bitte tragen Sie sich umgehend in die LV-Warteliste ein und kontaktieren Sie den/die LV-Leiter/in.
Q: Die Termine der LV für meine Zielregion liegen für mich ungünstig. Kann ich mich auch für eine andere Zielregion anmelden?
A: Sie können auch an einer IKK- bzw. CCC-LV ohne vordefinierte Zielregion teilnehmen. Die Teilnahme an einer LV mit Fokus auf eine andere Zielregion ist nur möglich, sofern es genug LV-Kapazitäten gibt. Sinnvoll ist es, in solch einem Fall eine Region zu wählen, die i.w.S. verwandt ist, also z.B. bei Nominierung für Kanada den anglo-amerikanischen Bereich.
Q: Ich bin für ein Auslandssemester nominiert worden und habe die entsprechende IKK-LV für diese Zielregion besucht. Leider konnte ich aufgrund der Covid-Situation mein Auslandssemester nicht antreten und bin nun für eine Universität in einem anderen Land nominiert. Muss ich die IKK-LV nochmals besuchen?
A: In solch einem Fall gilt die IKK-LV als absolviert und muss nicht nochmals besucht werden, auch wenn die Zielregion Ihres Auslandsaufenthaltes sich geändert hat.
Q: Ich habe als BW-Studierende/r die LV "Soziale Kompetenz" bereits besucht und bin jetzt für ein Auslandssemester nominiert. Muss ich die LV "Interkulturelle Kompetenz" trotzdem machen? Wird meine Note aus "Soziale Kompetenz" überschrieben?
A: Die LV IKK ist in jedem Fall bei Nominierung für ein Auslandssemester zu absolvieren. Bei Ihnen als BW-Studierenden/r scheinen nach Absolvierung der LV IKK auf dem Sammelzeugnis beide LVs mit Note auf. Auf dem Abschlusszeugnis (aus Platzgründen) nur eine von beiden, und zwar jene mit der besseren Note.
Q: Die Klausur ist eine "Open-book Prüfung". Was heißt das genau?
A: Open book heißt, dass Sie während der Prüfungsarbeit auf die Literatur aus der read!t-Liste zugreifen dürfen und sollen. Seit dem Sommersemester 2022 dürfen auch weitere Unterlagen, wie z.B. Mitschriften und LV-Folien, herangezogen werden. Nähere Informationen erhalten Sie in der LV.