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Dissertationen

Vergabe von Dissertationsthemen

Für die Vergabe von Dissertationsthemen gibt es kein formalisiertes Verfahren. Neben fundierten Kenntnissen des Steuerrechts ist auch eine allgemeine breite juristische Ausbildung erforderlich. Schließlich muss eine Dissertation auf dem Gebiet des Steuerrechts im Bereich der Rechtswissenschaften neue Erkenntnisse bringen. Dazu ist es erforderlich, das methodische Instrumentarium auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften zu beherrschen. Es hat sich gezeigt, dass sich vorzugsweise Doppelstudent*innen (Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften) für ein steuerrechtliches Dissertationsthema interessieren.

Die nebenberufliche Absolvierung eines Doktoratstudiums ist im Falle eines steuerrechtlichen Dissertationsthemas oft schwierig. Gerade jene Kolleginnen und Kollegen, die nach Abschluss des Diplomstudiums die Laufbahn eines Wirtschaftstreuhänders anstreben, stehen immer wieder vor dem Problem, gerade in den ersten Berufsjahren mit großen Anforderungen konfrontiert zu werden und vor allem vor der Notwendigkeit, sich recht bald auf die Berufsprüfung eines Steuerberaters vorzubereiten. Dies geht logischerweise zu Lasten des Doktoratstudiums. Um einen zügigen Abschluss des Doktoratstudiums zu bewerkstelligen, ist eine - auch zeitlich gesehene - Konzentration auf dieses Studium erforderlich. Ideal ist es, wenn sich für qualifizierte Dissertantinnen und Dissertanten die Möglichkeit bietet, auch sonst im Institutsbetrieb mitzuwirken. Dies ist aber abhängig von den zur Verfügung stehenden Planstellen.

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