Studierende stehen vor dem LC und blicken lächelnd einer Kollegin mit einer Mappe in der Hand nach.

ECAS Event: Wie gut funktioniert die Europäische Bürgerinitiative?

28. März 2013

Am 19. März 2013 fand beim European Citizen Action Service ein Review Event mit der Fragestellung statt: European Citizens' Initiatives: a case for orientation or re-orientation?

Dabei ging es um die Fragestellung, wie gut die neue Europäische Bürgerinitiative (EBI) (Reg 211/2011) als Instrument zivilgesellschaftlichen Engagements geeignet ist. Folgen Sie diesem Link für die Präsentation von Alexander Prosser

Die wichtigsten Punkte:

  • Das "Citizens' Committee" ist eine primär nicht politisch, sondern wirtschaftlich tätige Einheit, die keinerlei Governancestruktur aufweist (Art 3 Reg 211/2011) und

  • die Organisatoren aus der Zivilgesellschaft einer vermutlich unbeschränkten und persönlichen Haftung aussetzt (Art 12, 13).

  • Die Organisatoren sind - anders als bei der österreichischen Bürgerinitiative - gezwungen, den Sammelprozess der Bürgerinitiative selbst zu organisieren (Art 5, 6).

  • Die Inkonsistenzen des Annex III schließen Millionen in der EU lebende EU-BürgerInnen von der Teilnahme an EBIs aus.

  • Es stehen kaum Remeduren zur Verfügung, ja es ist aufgrund der Nichtaufnahme des der EBI in den Katalog des Art 20 AEUV fraglich, ob es sich bei Organisation bzw. Unterstützung einer EBI überhaupt um ein Bürgerrecht handelt.

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