Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Accreditation (Anrechnungen)

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EBC 1 & 2 (FWK 1 & 2)

Bei an deutschsprachigen Universitäten und Fachhochschulen absolvierten Gesamtprogrammen im Fach Wirtschaftsenglisch (im Gesamtumfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden) können diese als EBC 1 und 2 anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden LVAs Sprachlehrveranstaltungen sind, welche die in EBC 1 und 2 behandelten Themen ausreichend abdecken. Wenn nur ein Teilprogramm (d. h. mehrere LVAs aber nicht das gesamte Sprachenprogramm) absolviert wurde, kann, unter denselben Voraussetzungen, auch nur EBC 1 angerechnet werden.

EBC 3 (FWK 3)

Durch den thematisch sehr spezifischen und sprachlich anspruchsvollen Charakter dieser LVA bedingt, gibt es für EBC3 aufgrund mangelnder Übereinstimmung sehr eingeschränkte Anrechnungsmöglichkeiten.

EBC 4 (FWK 4)

Die LVP EBC4 kann unter den folgenden Voraussetzungen angerechnet werden:

  • Es wurde eine LVA an einer anerkannten Universität (z. B. Partneruniversität) vorzugsweise in einem der folgenden englischsprachigen Länder (USA, UK, Australien, Neuseeland, Irland, Kanada) absolviert, welche

  • inhaltlich relevante wirtschaftliche Inhalte in Englisch auf hohem Niveau behandelt und damit inhaltlich einer der LVAs EBC4 weitgehend entspricht und den Charakter einer sprachbezogenen Lehrveranstaltung hat (etwa "The Language of Finance"), in welcher die Beurteilung der SPRACHkompetenz eine zentrale Rolle einnimmt (d. h., dass z. B. eine als "Marketing Communications" bezeichnete LV nicht notwendigerweise die genannten Kriterien erfüllt).

  • Es ist möglich, die Erfordernisse durch zwei LVAs zu erfüllen, von denen die eine inhaltlich entspricht (relevante wirtschaftliche Inhalte in Englisch auf hohem Niveau) und die andere den Sprachbezug abdeckt (etwa "English Communications Skills" oder "Academic Writing in English", aber auch eine Sprachlehrveranstaltung auf hohem Niveau)