Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
· Die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf öffentlich rechtliche Fragestellungen anzuwenden.
· Strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren.
· Aktuelle Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und mit anderen Seminarteilnehmern zu diskutieren.