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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
6158 FS Verfassungsrecht und Europäische Integration Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 27.02.2024 14:00 bis 29.02.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Georg Lienbacher, Univ.Prof. Dr. Thomas Kröll, Dr. Sebastian Yannick Lendl, LL.M. (WU), BSc (WU)
Planpunkte Master Fachseminar aus Öffentlichem Recht
Fachseminar aus Europarecht und Internationales Recht
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Fr, 01.03.2024 15:00-17:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Fr, 31.05.2024 09:00-20:00 Uhr D3.0.233 (Lageplan)
Sa, 01.06.2024 08:00-17:30 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/6158

Kontakt:
marc.alexander.ischler@wu.ac.at; sebastian.yannick.lendl@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union stellte die erste Gesamtänderung der Bundesverfassung dar und war mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Die österreichische Rechtsordnung wurde grundlegend umgestaltet. Dieser Umbruch hat vor dem österreichischen (Bundes-)Verfassungsrecht und vor der Verfassungsgerichtsbarkeit keinen Halt gemacht. Dies zeigt sich auf staatsorganisatorischer, verfahrens- und grundrechtlicher Ebene. Begriffe wie Anwendungsvorrang, doppelte Bindung oder Staatshaftung sind mittlerweile fest im österreichischen (öffentlichen) Rechtsdenken verankert.

Im Rahmen des Seminars sollen die vielfältigen Auswirkungen des Unionsrechts auf das (Bundes-)Verfassungsrecht und die Verfassungsgerichtsbarkeit dargestellt werden. Folgende Themen werden dabei behandelt:

  • Der Beitritt Österreichs aus verfassungsrechtlicher Sicht
  • Integrationsschranken in der österreichischen Rechtsordnung
  • Die Beteiligung Österreichs an der Willensbildung der EU (Art 23a ff B-VG)
  • Anwendungsvorrang und Verfassungsrecht
  • Der Grundsatz der doppelten Bindung in der Rechtsprechung des VfGH
  • Der VfGH als vorlagepflichtiges Gericht iSd Art 267 AEUV
  • Der EuGH als gesetzlicher Richter iSd Art 83 Abs 2 B-VG
  • Die GRC in der Rechtsprechung des VfGH
  • Nationale Identität gem Art 4 Abs 2 EUV und Verfassungsrecht
  • Europäische Staatshaftung
  • Weisungsfreie Behörden und Unionsrecht
  • Das österreichische Neutralitätsverständnis im Lichte des Unionsrechts
Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Vertiefte Kenntnisse der Arbeitsweise der Organe der Europäischen Union (insb des EuGH) und die Verzahnung mit den mitgliedstaatlichen Verfassungsorganen.

Regelung zur Anwesenheit:

Anwesenheitspflicht bei der Vorbesprechung und dem Blockseminar.

Lehr-/Lerndesign:

Die Studierenden haben in Kleingruppen ein Thema im Rahmen einer Seminararbeit auszuarbeiten. Diese Arbeit soll vor den übrigen Studierenden und den Lehrveranstaltungsleitern präsentiert werden. Im Anschluss an jede Präsentation folgt eine Diskussion.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

- Mitarbeit während der Präsentationen der anderen Studierenden (20 %)

- Mündlicher Vortrag (20 %)

- Schriftliche Ausarbeitung einer Seminararbeit (60 %)

Teilnahmevoraussetzung(en):

Es werden Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht und im Europarecht erwartet.

Zuletzt bearbeitet: 01.03.2024 15:55

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