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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
5644 FPV Verfassungs- und Allgemeines Verwaltungsrecht Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 14.02.2024 14:00 bis 08.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Claudia Fuchs, LL.M.
Planpunkte Bachelor Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
Semesterstunden 4
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mo, 11.03.2024 12:00-14:00 Uhr TC.0.04 (Lageplan)
Mi, 13.03.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 15.03.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Mo, 18.03.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.04 (Lageplan)
Mi, 20.03.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 22.03.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Mo, 08.04.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.04 (Lageplan)
Mi, 10.04.2024 15:00-18:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 12.04.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Mo, 15.04.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.04 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 19.04.2024 12:00-15:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Mi, 05.06.2024 12:00-14:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 07.06.2024 12:00-14:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Mi, 12.06.2024 12:00-14:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Fr, 14.06.2024 12:00-14:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5644

Kontakt:
bernadette.reiterlechner@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Neue Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht

Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ künftig stärker aufeinander bezogen. Der Ablauf soll künftig strukturierter sein, um die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im folgenden Semester die Fachprüfung abgelegt werden.

Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.

Daran wird sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anschließen. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.

In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.

In der Hauptvorlesung „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ werden behandelt:

- Das österreichische Verfassungsrecht und das Allgemeine Verwaltungsrecht  (Verfassunggebung, Baugesetze (Grundprinzipien), Staatsorganisation, Gesetzgebung, Verhältnis Verfassung/Völkerrecht, Grundrechte, Verwaltungsorganisation, Grundprinzipien des Verwaltungsrechts, Handlungsformen der Verwaltung)

- Bezüge des österreichischen Verfassungsrechts zum europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht 

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Nach Abschluss dieser LV haben die Studierenden die Fähigkeit,

- das österreichische Verfassungsrecht und das österreichische allgemeine Verwaltungsrecht zu verstehen,

- die Bezüge des Öffentlichen Rechts zum Europarecht und zum Völkerrecht zu erfassen sowie

- die Zusammenhänge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts zu erkennen und

- diese Vernetzung für die praxisbezogene Falllösung nutzbar zu machen.

Regelung zur Anwesenheit:

Es gibt keine Anwesenheitspflicht.

Lehr-/Lerndesign:

Die beste Lehr- und Lernstrategie für die Erreichung der Learning Outcomes ist es, anhand des vorab vorgestellten Lehrbuchs die einzelnen Kapitel der Lehrveranstaltung im Selbststudium vorzubereiten und in der Vorlesung zu vertiefen. Es ist wichtig, vorbereitet zur Vorlesung zu kommen, um möglichst viel aus der Lehrveranstaltung mitnehmen zu können. Ein Foliensatz wird in der Lehrveranstaltung eingesetzt und auf der Plattform Learn@wu zur Verfügung gestellt. Die Lehrveranstaltung ist eine Mischung zwischen Vortrag und interaktiver Behandlung des Stoffes. Besonderer Wert wird auf Fragen und Diskussionen gelegt, die das Verständnis des Stoffes gewährleisten sollen und in denen auch die vielfältigen praktischen Hintergründe der verschiedenen Problembereiche zum besseren Verständnis offen gelegt und bearbeitet werden. Damit wird eine systematische Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, konkrete Fallkonstellationen, wie sie in Klausuren und im Alltag vorkommen, entsprechend einzuordnen und damit die Grundlage für ihre Lösung zu schaffen. Für das Üben von konkreten Falllösungen ist die parallel abgehaltene und mit der Lehrveranstaltung verknüpfte Lehrveranstaltung "Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht" konzipiert.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Eine Leistungsüberprüfung findet in dieser Vorlesung nicht statt. Vielmehr werden die Kenntnisse der Vorlesung im Rahmen der Fachprüfung "Öffentliches Recht" (schriftlich und mündlich) geprüft. Welchen Anteil der Inhalt dieser Vorlesung im Rahmen der Prüfung hat, liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers, der mit dem Leiter der Lehrveranstaltung ident sein kann, aber nicht muss. Jedenfalls sind die Inhalte der Vorlesung zentral für die Prüfung.

Zuletzt bearbeitet: 30.11.2023 14:14

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