Nr. | LV-Typ(en) | LV-Titel | |
5420 | PI | Europarecht
Anmeldung über LPIS vom 21.02.2024 15:00 bis 28.02.2024 23:59 Abmeldung über LPIS vom 21.02.2024 15:00 bis 02.03.2024 23:59 |
LV-Leiter/in | Univ.Prof. Dr. Erich Vranes, LL.M., Dr. Andreas Orator, LL.M. (NYU), diplômé (Sciences-Po) |
Planpunkte Master | Europarecht |
Semesterstunden | 2 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Termine | ||||
Di, | 05.03.2024 | 16:00-18:00 Uhr | TC.3.01 (Lageplan) | |
Di, | 12.03.2024 | 16:00-18:00 Uhr | TC.3.01 (Lageplan) | |
Di, | 19.03.2024 | 16:00-18:00 Uhr | TC.3.01 (Lageplan) | |
Di, | 09.04.2024 | 16:00-18:00 Uhr | TC.3.01 (Lageplan) | |
Di, | 16.04.2024 | 16:00-18:00 Uhr | TC.3.01 (Lageplan) | |
Di, | 30.04.2024 | 16:00-18:00 Uhr | P | TC.0.04 (Lageplan) |
Di, | 07.05.2024 | 10:00-12:00 Uhr | D3.0.233 (Lageplan) | |
Di, | 14.05.2024 | 10:00-12:00 Uhr | D3.0.233 (Lageplan) | |
Di, | 04.06.2024 | 10:00-12:00 Uhr | D3.0.233 (Lageplan) | |
Di, | 11.06.2024 | 10:00-12:00 Uhr | D3.0.233 (Lageplan) | |
Di, | 18.06.2024 | 10:00-12:00 Uhr | P | TC.0.01 (Lageplan) |
Termindownload (ical) | Termine abonnieren |
Weitere Informationen | https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5420 |
Kontakt: | ||
sekretariat.vranes@wu.ac.at; | ||
Inhalte der LV: | ||
Die Lehrveranstaltung baut auf den im Bachelorstudium vermittelten Kenntnissen auf, die vorausgesetzt und wesentlich vertieft werden. Sie hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen möglich):
• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen • Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung • Wirtschafts- und Währungsunion • Bankenunion • Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
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Lernergebnisse (Learning Outcomes): | ||
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage: • eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen, • insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden • und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen. Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden: • die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln, • die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen, • die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten. |
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Regelung zur Anwesenheit: | ||
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen (max. 4h) ist zulässig, ab drei Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet. |
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Lehr-/Lerndesign: | ||
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus. Details für jede Einheit werden in Canvas veröffentlicht. |
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Leistung(en) für eine Beurteilung: | ||
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren zu jeweils 25 Punkten (=jeweils 45% der Gesamtleistung), von denen die erste zur Semestermitte am Dienstag, 30.04.2024 und die zweite am Semesterende am Dienstag, 18.06.2024 stattfindet. Durch aktive Mitarbeit sind bis zu 9 Punkte (=10% der Gesamtleistung) zu erlangen (1 Punkt pro Einheit, in besonderen Fällen 2 Punkte pro Einheit, insg. max. 9 Punkte). Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend. |
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Teilnahmevoraussetzung(en): | ||
Die Vergabe allfällig frei werdener Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz. |
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