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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
5320 PI Grundlagen des Europarechts Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 27.02.2024 15:00 bis 28.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 27.02.2024 15:00 bis 09.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Mag.Dr. Hans Kristoferitsch
Planpunkte Bachelor Grundlagen des Europarechts
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 12.03.2024 11:00-13:30 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Di, 19.03.2024 11:00-13:30 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Di, 09.04.2024 11:00-13:30 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Fr, 12.04.2024 17:30-20:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 12:00-14:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Di, 23.04.2024 11:00-13:30 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 13.05.2024 18:00-20:30 Uhr TC.3.05 (Lageplan)
Di, 21.05.2024 11:00-13:30 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mi, 29.05.2024 11:00-13:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5320

Kontakt:
hans.kristoferitsch@cerhahempel.com
Inhalte der LV:

Die Lehrveranstaltung hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen sind möglich):

  • Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union
  • Die Institutionen der EU
  • Quellen des Unionsrechts
  • Rechtsetzung und Verwaltung
  • Rechtsschutz in der EU
  • Aktuelle Entwicklungen
Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Grundkenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden,
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.

Regelung zur Anwesenheit:

Es gilt die Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiterin/des LV-Leiters nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.

Lehr-/Lerndesign:

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Die Studierenden sind daher aufgefordert, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen LV-Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Beurteilung erfolgt auf Basis einer Zwischenklausur (17.04.2024) und einer Endklausur (29.05.2024). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest 60 Minuten. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte oder sonst nicht handelsübliche Rechtstexte. 

Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken. 

Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:

  • Mitarbeit: 10%
  • Zwischenklausur: 40%
  • Endklausur: 50%

Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.

Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Zuteilung der verbleibenden verfügbaren LV-Plätze an Studierende, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben und auf der Warteliste stehen. Die Zuteilung erfolgt nach Studienfortschritt und nicht nach der Reihung auf der Warteliste.

Zuletzt bearbeitet: 01.03.2024 08:49

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