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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
5183 PI Europarecht Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 21.02.2024 15:00 bis 25.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 21.02.2024 15:00 bis 02.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Monika Polzin, LL.M.
Planpunkte Master Europarecht
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 05.03.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.03 (Lageplan)
Do, 07.03.2024 16:00-18:30 Uhr TC.4.05 (Lageplan)
Do, 14.03.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.03 (Lageplan)
Fr, 15.03.2024 11:00-13:00 Uhr D5.0.002 (Lageplan)
Di, 09.04.2024 16:00-17:30 Uhr P TC.2.01 (Lageplan)
Di, 16.04.2024 15:30-17:30 Uhr D5.1.001 (Lageplan)
Di, 23.04.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.21 (Lageplan)
Di, 30.04.2024 15:00-18:00 Uhr TC.3.21 (Lageplan)
Di, 07.05.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Di, 28.05.2024 15:00-17:00 Uhr P TC.2.01 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5183

Kontakt:
tina.zachs@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Die Lehrveranstaltung baut auf den im Bachelorstudium vermittelten Kenntnissen auf, die vorausgesetzt und wesentlich vertieft werden. Sie hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen möglich):

• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen (insbesondere Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte)

• Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung

• Außenkompetenzen der EU

• Europäisches Umweltrecht

• Diskussion aktueller Judikatur

Lernergebnisse (Learning Outcomes):
Nach Abschluss dieser LV sind die Teilnehmer in der Lage:

• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten:

• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Regelung zur Anwesenheit:

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.

Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.

Lehr-/Lerndesign:

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Teilnehmer, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren (Zwischenklausur zur Semestermitte (vorauss. Multiple-Choice): 20 Prozent, Endklausur am Semesterende: 65 Prozent) und aktive mündliche Mitarbeit (15 Prozent).

Nicht erlaubt ist der Einsatz KI-basierter Software zur Textgenerierung wie ChatGPT.

Die Klausuren werden online oder in Präsenz stattfinden.

Die Beurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-49 Punkte: Nicht genügend, 50-62 Punkte: Genügend, 63-77 Punkte: Befriedigend, 78-89 Punkte: Gut, 90-100 Punkte: Sehr gut.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Die Vergabe allfällig frei werdender Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.

Zuletzt bearbeitet: 13.02.2024 15:58

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