LV-Leiter/in | Mag. Michael Bajlicz |
Planpunkte Bachelor | Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens |
Semesterstunden | 1 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Termine | ||||
Mo, | 11.03.2024 | 14:30-17:00 Uhr | D2.0.326 (Lageplan) | |
Mi, | 13.03.2024 | 15:00-17:00 Uhr | TC.4.12 (Lageplan) | |
Fr, | 15.03.2024 | 09:00-11:30 Uhr | TC.3.07 (Lageplan) | |
Mo, | 03.06.2024 | 15:30-18:00 Uhr | TC.4.04 (Lageplan) | |
Di, | 04.06.2024 | 15:30-18:00 Uhr | D2.0.326 (Lageplan) | |
Termindownload (ical) | Termine abonnieren |
Weitere Informationen | https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5094 |
Kontakt: | ||
michael.bajlicz@wu.ac.at | ||
Inhalte der LV: | ||
In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundlagen des rechtswissenschaftlichen Arbeitens besprochen. Dabei werden zunächst die Grundzüge der juristischen Methodenlehre dargestellt. Anschließend werden die gängigen Zitierregeln, Recherchetechniken und der Zugang zu sowie der Umgang mit rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen behandelt. Schließlich wird die Vorgehensweise beim selbständigen Verfassen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit, wie etwa einer Bachelor- oder Seminararbeit, erörtert. |
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Lernergebnisse (Learning Outcomes): | ||
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage eigenständig eine rechtswissenschaftliche Arbeit, wie etwa eine Bachelor- oder Seminararbeit, zu verfassen. Diese Lehrveranstaltung fördert deshalb insbesondere die folgenden Fähigkeiten der Studierenden:
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Regelung zur Anwesenheit: | ||
Die Anwesenheit ist verpflichtend. Einmaliges Fernbleiben kannbei Vorliegen eines triftigen Grundes entschuldigt werden. |
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Lehr-/Lerndesign: | ||
Die Inhalte der Lehrveranstaltung werden anhand einer Präsentation besprochen. Diese wird den Studierenden im Voraus auf Canvas zur Verfügung gestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der Lehrveranstaltung ist die Mitarbeit der Studierenden. Fragen und Beiträge der Studierenden sind ausdrücklich erwünscht. |
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Leistung(en) für eine Beurteilung: | ||
In der Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fernbleiben kann entschuldigt werden. Die Gesamtnote setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Im Rahmen der schriftlichen Ausarbeitung soll eine Entscheidungsbesprechung (Umfang 12 inhaltliche Seiten) verfasst werden. Besonderer Wert wird vor allem auf den formalen Aufbau der Arbeit, der richtigen Anwendung der zuvor gelernten Zitierregeln sowie der Nachvollziehbarkeit der Argumentation gelegt. |
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Teilnahmevoraussetzung(en): | ||
Die Lehrveranstaltung kann von allen Studierenden im 2. Studienabschnitt des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht absolviert werden. Sie eignet sich besonders für Studierende, die eine Bachelorarbeit im Öffentlichen Recht oder im Europarecht verfassen möchten (und entsprechende Vorkenntnisse durch die Absolvierung von Fachprüfungen bereits erworben haben). Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz. |
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