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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
5075 PI Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 23.02.2024 15:00 bis 26.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 23.02.2024 15:00 bis 03.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Sandra Haslinger, LL.M. (WU), Petar Petrov, LL.M.
Planpunkte Bachelor Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mi, 06.03.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 13.03.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 20.03.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 10.04.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 24.04.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Fr, 03.05.2024 09:00-11:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Mi, 08.05.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 15.05.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 29.05.2024 14:30-16:30 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mi, 05.06.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 12.06.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Mi, 19.06.2024 14:30-16:30 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Fr, 28.06.2024 10:00-12:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5075

Kontakt:
iplaw@wu.ac.at, complaw@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns - vorher -  darüber informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.

Der Binnenmarkt der EU folgt grundsätzlich den Prinzipien einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Die/Der einzelne Wettbewerber:in strebt aber im Allgemeinen nach einer Situation in der (für sie/ihn) wenig bis gar kein Wettbewerb herrscht. Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs muss also abgesichert werden. Rechtlich geschieht dies durch das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht. Die Beurteilung einer geschäftlichen Handlung setzt also Kenntnisse in diesen Bereichen voraus, diese sollen den Studierenden in dieser LV vermittelt werden.

Ebenfalls eine bedeutende Stellung in unserer Wirtschaftsordnung nehmen Immaterialgüterrechte ein. Geistiges Eigentum zählt weltweit zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern, denn selbst herausragende Innovationen hätten keinen wirtschaftlichen Wert ohne Immaterialgüterrechte. Immaterialgüterrechte, darunter ist das Urheberrecht einerseits sowie insb das Patent-, Muster-, und Markenrecht andererseits zu verstehen, nehmen damit eine zentrale Rolle für Innovation und Marketing ein.

Für das Immaterialgüterrecht werden die Schwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt: Schutzfähigkeit; Schutzumfang; Rechtsverletzung und Rechtsschutz.

Dabei wird auf folgende Rechtsgebiete näher eingegangen: Urheberrecht und Markenrecht.

Schwerpunkt der wettbewerbsrechtlichen Analyse bildet das UWG und die Analyse von Geschäftspraktiken im geschäftlichen Verkehr. Im Bereich des Kartellrechts wird auf das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle näher eingegangen.

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Die Lehrveranstaltung soll die teilnehmenden Studierenden zum praxisnahen Umgang mit Immaterialgüterrechten sowie zur selbständigen Erarbeitung  lauterkeits- und kartellrechtlicher Fragestellungen befähigen.

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, die Bedeutung des Wirtschaftsguts „Geistiges Eigentum“ im betriebswirtschaftlichen Kontext einschätzen und zweckmäßig verwerten zu können. Darüber hinaus  werden jene theoretischen Grundlagen vermittelt, die zur UWG-konformen Geschäftsausübung erforderlich sind.

 

Regelung zur Anwesenheit:

In der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht, ein unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung. Ein einmaliges Fehlen vor der ersten Teilklausur wird toleriert. Nach der ersten Klausur führt insgesamt mehr als zweimaliges Fernbleiben – von Härtefällen abgesehen – zur negativen Beurteilung.

Lehr-/Lerndesign:

Diese Lehrveranstaltung gliedert sich in einen immaterialgüterrechtlichen Teil einerseits und einen lauterkeits- und kartellrechtlichen Teil andererseits. Die Erarbeitung des Stoffes erfolgt anhand von Fällen, die eine Verknüpfung von Theorie und Praxis ermöglichen.

Von den Studierenden wird eine intensive Vor- und Nachbereitung des Stoffes und der vorzubereitenden Fälle der jeweiligen Einheit verlangt. Dies ist für das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung unbedingt erforderlich.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

[ACHTUNG: Die Klausurentermine werden gemeinsam für alle Lehrveranstaltungen in Präsenz abgehalten.]

Die Gesamtnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:

  • Klausur aus dem Bereich Immaterialgüterrecht (45%)
  • Klausur aus dem Bereich UWG/Kartellrecht (45%)
  • Mitarbeit bzw qualifizierte Diskussionsbeiträge (10%)

Die Mitarbeitspunkte werden wie folgt aufgeteilt:

  • Mitarbeitsüberprüfung (4 Punkte)
    Für die Mitarbeitsüberprüfung werden Studierende ausgewählt, welche als Diskussionspartner:innen die Inhalte der nächsten Einheit vorbereiten. Jede:r Studierende erhält dadurch die Möglichkeit max 4 Mitarbeitspunkte zu erlangen.
  • Laufende Mitarbeit (6 Punkte)
    In den restlichen Einheiten kann durch laufende Mitarbeit jeweils 1 Punkt pro LV-Einheit erlangt werden, und zwar max. 3 in der ersten LV-Hälfte (Immaterialgüterrecht) und max. 3 in der zweiten LV-Hälfte (Wettbewerbs- und Kartellrecht).

Die Vorbereitung kann durch Aufrufen seitens der Vortragenden jederzeit überprüft werden.

Darüber hinaus fließt in die Benotung auch der Gesamteindruck ein.

Notenschlüssel:

  • Sehr gut: ab 85
  • Gut ab: 73,5
  • Befriedigend: ab 60,5
  • Genügend: ab 50,5
  • Nicht genügend: unter 50,5

 

Teilnahmevoraussetzung(en):

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden freie Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:

1. Erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung "Zivilrecht für Fortgeschrittene"

2. Studienfortschritt (nach ECTS-Punkten)

 

Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können. Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Zuletzt bearbeitet: 29.11.2023 16:54

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