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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
5003 PI Sicherheitsverwaltungsrecht Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 26.02.2024 15:00 bis 10.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Daniel Peter Schmidt, LL.M. (WU)
Planpunkte Master Sicherheitsverwaltungsrecht
Spezialisierung Öffentliches Recht I
Spezialisierung Öffentliches Recht II
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mi, 13.03.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 20.03.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 10.04.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 08.05.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 15.05.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 22.05.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 29.05.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 05.06.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 12.06.2024 18:00-20:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mi, 19.06.2024 18:00-20:00 Uhr P D3.0.225 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/5003

Kontakt:
daniel.peter.schmidt@wu.ac.at
Inhalte der LV:

In der Lehrveranstaltung werden wir uns mit folgenden Themenbereichen befassen:

  • Verfassungsrechtliche Aspekte der Sicherheitsverwaltung (Behördenorganisation, Grundrechte, Rechtstaatsprinzip etc. )
  • Verfassungsrechtliche Aspekte der militärischen Landesverteidigung
  • Sicherheitspolizeirecht
  • Sicherheitsverwaltung und militärische Landesverteidigung
  • Staatsschutz und Nachrichtendienst / Militärische Nachrichtendienste
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Überblick über das Fremdenpolizeirecht, über Grenzkontrollen und das Asylrecht  

Es werden die grundlegenden Strukturen des Sicherheitsverwaltungsrechts vorgestellt und es wird grundlegenden und aktuellen Rechtsfragen nachgegangen, zB: Was ist ein gefährlicher Angriff? Was ist eine Gefahr? Welche Maßnahmen dürfen gesetzt werden, um vor gefährlichen Angriffen zu schützen? Was gilt bei Terrorgefahren? Welche Schutzpflichten obliegen der Polizei? Welche Möglichkeiten der Grenzkontrolle bestehen? Wie arbeiten Österreichs Nachrichtendienste? Ein besonderes Augenmerk der Lehrveranstaltung liegt auch auf der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen Sicherheitsverwaltung und militärischer Landesverteidigung.

Die Vermittlung theoretischer Inhalte wird durch Gastvorträge aus der Praxis abgerundet.

 

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung verfügen Studierende über ein vertieftes Wissen im Sicherheitsverwaltungsrecht und sind in der Lage Rechtsfragen auf diesem Gebiet selbständig zu lösen. Studierende sollen nach Abschluss der Lehrveranstaltung im Stande sein, Entwicklungen im Sicherheitsverwaltungsrecht nachzuvollziehen und weiterzuverfolgen.

Regelung zur Anwesenheit:

Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein zweimaliges Fehlen ist allerdings möglich.

Lehr-/Lerndesign:

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird an Hand von Fallbeispielen und Kurzreferaten erarbeitet, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des Themenbereichs geachtet wird.

 

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Beurteilung erfolgt auf Grund der mündlichen Mitarbeit (30 %), der Abhaltung eines Kurzreferats aus dem Bereich der LV (30 %) und einer schriftlichen Klausur (40 %).

Zuletzt bearbeitet: 20.12.2023 12:03

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