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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4867 VUE Arbeitsrecht Präsenz-Modus
Die Lehrveranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten
Anmeldung über LPIS
vom 16.02.2024 14:00 bis 19.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 16.02.2024 14:00 bis 13.04.2024 23:59

LV-Leiter/in Assoz.Prof PD Dr. Erika Kovacs
Planpunkte Master Arbeitsrecht
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 16.04.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 23.04.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Do, 02.05.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 14.05.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 21.05.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 28.05.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 04.06.2024 13:00-16:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Di, 11.06.2024 13:00-15:00 Uhr P TC.0.04 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4867

Kontakt:
erika.kovacs@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Berufsverbandsrecht
  • Kollektivvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und
  • Arbeitskampfrecht

Im Zusammenhang mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis wird z.B. auf die Stellenausschreibung oder das „Fragerecht“ des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch eingegangen.

Zum aufrechten Arbeitsverhältnis werden aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht neben den Hauptpflichten (Arbeit und Entgelt) und den Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien z.B. die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, der Betriebsübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht eingehend behandelt.

Arbeitsschutzrechtlich stehen die Evaluierung arbeitsplatzbezogener Risiken, das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte ArbeitnehmerInnengruppen (z.B. der Mutterschutz) im Vordergrund.

Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Besonderheiten des ArbeitnehmerInnenbegriffs, die begriffsbestimmenden Merkmale eines Betriebs (bzw. Unternehmens oder Konzerns), die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.

Auf der „überbetrieblichen“ Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der ArbeitnehmerInnen (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht umfassend aufgearbeitet (z.B. Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).

Schließlich werden die einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung, Boykott) erklärt und insbesondere die Rechtsfolgen ausgelotet, die ArbeitnehmerInnen bei einer Streikteilnahme drohen (Entlassungsgrund?).

Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden zunächst die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt. sowie die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung (z.B. Abfertigung, Betriebspension, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.

Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel für diese Betrachtungsweise ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (z.B. Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben – „allgemeiner Bestandschutz“) ergänzen.

Schließlich wird der arbeitsrechtliche Lehrstoff durch Hinweise auf Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht) ergänzt.

Lernergebnisse (Learning Outcomes):
  • Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Regelung zur Anwesenheit:

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).

Die Anwesenheit in der Lehrveranstaltung muss mindestens 70 % betragen.

 

Lehr-/Lerndesign:

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich (Vortrag) anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Leistung(en) für eine Beurteilung:
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
  1. Zwischenklausur (30%) am 14.5.
  2. Endklausur zum Gesamtstoff der LV (70%)

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur und der Abschlussklausur zusammen. Für eine positive Endnote muss die Abschlussklausur positiv sein. 

Die Zwischenklausur wird ein Test mit MC-Fragen sein. Die Abschlussklausur wird aus einer Kombination von MC/SC-Fragen, offenen Fragen und kleineren Fällen bestehen. 

Sobald eine Leistung erbracht wurde, wird die Lehrveranstaltung mit einer Benotung abgeschlossen.

Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) verwendet werden.                                                                                                                                                        

Teilnahmevoraussetzung(en):
Positive Absolvierung der LV „Einführung in das Management“
Zuletzt bearbeitet: 20.02.2024 10:56

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