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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4845 PI Arbeitsrecht im Rahmen der SBWL Personalmanagement Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 21.02.2024 14:00 bis 22.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 21.02.2024 14:00 bis 10.03.2024 23:59

LV-Leiter/in ao.Univ.Prof. Dr. Monika Drs, Mag.Dr. Wolfgang Kozak
Planpunkte Bachelor SBWL Kurs IV - Personalmanagement
Kurs IV - Personalmanagement
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mi, 13.03.2024 09:30-11:00 Uhr TC.5.12 (Lageplan)
Mo, 06.05.2024 09:30-14:00 Uhr P D5.0.002 (Lageplan)
Mi, 08.05.2024 09:30-14:00 Uhr TC.3.08 (Lageplan)
Fr, 10.05.2024 09:30-14:00 Uhr TC.5.12 (Lageplan)
Mo, 13.05.2024 09:30-14:00 Uhr TC.5.12 (Lageplan)
Mi, 15.05.2024 09:30-12:30 Uhr Extern
Fr, 17.05.2024 09:30-14:00 Uhr TC.5.12 (Lageplan)
Mi, 22.05.2024 08:30-11:00 Uhr P D3.0.225 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4845

Kontakt:
monika.drs@wu.ac.at; Wolfgang.KOZAK@akwien.at
Inhalte der LV:

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
• Arbeitsvertragsrecht
• ArbeitnehmerInnenschutzrecht
• Berufsverbandsrecht
• Kollektivvertragsrecht und
• Betriebsverfassungsrecht

Zunächst werden die unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriffe ausführlich erörtert und die Abgrenzung der Arbeitnehmer von sonstigen Mitarbeitergruppen.

Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht werden die Hauptpflichen (Arbeit und Entgelt) und Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien, inkl Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, Urlaubsrecht, Betriebsübergang und Gleichbehandlung in der Arbeitswelt behandelt.

Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt sowie die Ansprüche bei Vertragsbeendigung (zB Abfertigung alt und neu, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.

Beim ArbeitnehmerInnenschutz stehen das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB der Mutterschutz) im Vordergrund.

Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.

Auf der "überbetrieblichen" Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht aufgearbeitet (zB Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).

Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (zB Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben - "allgemeiner Bestandschutz") ergänzen.

Lernergebnisse (Learning Outcomes):
  • Grundlagenwissen zum geltenden Arbeitsrecht und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Regelung zur Anwesenheit:

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal drei Stunden ist möglich (aber Anwesenheit bei beiden Klausuren ist unbedingt erforderlich!!!).

Lehr-/Lerndesign:

Nach einer organisatorischen Vorbesprechung sind die Teilnehmer/innen aufgefordert, sich durch Selbstlektüre die Grundlagen der wesentlichen Inhalte der LV anzueignen. Diese werden zu Beginn des inhaltlichen LV-Blocks mittels kurzer Einstiegsklausur (uU als MC-Fragen) abgeprüft. In der weiteren Folge geschieht die Vertiefung des Lehrstoffes anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Einstiegsklausur (25%), der Abschlussklausur (50 %) und der mündlichen Mitarbeit (25 %) zusammen. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Einstiegsklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert worden sein, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden für die zweite Klausur vorbereitet haben).

Die Anwesenheit bei der 1. und 2. Klausur ist unbedingt erforderlich. Eine Ersatzklausur gibt es nur bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.

Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.

Während der LV und vor allem bei der Abschlussklausur wird die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte (zB Gesetzessammlung Arbeitsrecht oder Arbeitsrechts-Kodex) vorausgesetzt.

Zuletzt bearbeitet: 23.01.2024 13:43

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