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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4733 PI Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I - Französisch Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 07.02.2024 14:00 bis 10.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Mag. Peter Streicher
Planpunkte Bachelor Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I - Französisch
Fremdsprache I - Französisch
Wahlfach Kurs I - Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation Französisch
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Französisch

Termine
Mo, 11.03.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 18.03.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 08.04.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 15.04.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 22.04.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 13.05.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 27.05.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 03.06.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 10.06.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Mo, 17.06.2024 16:00-18:30 Uhr TC.5.02 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4733

Kontakt:
peter.streicher@wu.ac.at
Inhalte der LV:

1. Einführung in französische Wirtschaftssprache und -kommunikation mit Schwerpunkt Arbeitswelt:

  • Jobangebote; Anforderungsprofile
  • Bewerbungsprozess: CV, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch
  • Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen
  • Unternehmens- und Arbeitsplatzbeschreibung: Unternehmensstruktur, Unternehmensformen, Organigramm

2. Auffrischung und Vertiefung der für die Beherrschung der Kommunikationssituationen in diesen Bereichen notwendigen grammatikalischen Kenntnisse und Erwerb des einschlägigen Vokabulars.

3. Auseinandersetzung mit grundlegenden landeskundlichen und (inter)kulturellen Aspekten, u.a. regionale Verwaltung, Frankophonie, "savoir-vivre".

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Die Studierenden verfügen nach erfolgreicher Absolvierung der LV über ein Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).

Sie können Sachtexte im behandelten Wirtschaftsbereich "Arbeitswelt" global erfassen und Einzelinformationen herausarbeiten.

Sie sind in der Lage Inhalte aus dem Fachgebiet mit eigenen Worten wiederzugeben und können über ein erarbeitetes Thema relativ flüssig und zusammenhängend vortragen.

Sie können über Dinge aus dem Themenschwerpunkt schriftlich und mündlich interagieren.

Sie können einen Standardbewerbungsprozess absolvieren und dabei schriftliche und mündliche Texte situationsadäquat produzieren.

Darüber hinaus sind die Studierenden in der Lage, erlerntes sprachraumspezifisches Wissen und für interkulturelle Begegnungen relevantes Basiswissen abzurufen und anhand von Beispielen zu verdeutlichen.

Regelung zur Anwesenheit:

Da die Interaktion in dieser LV wesentlich zur Erreichung der Lernziele beiträgt und in die Beurteilung einfließt, ist die Präsenz und aktive Mitarbeit in möglichst allen Einheiten sehr wichtig.  

Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 80% der vorgesehenen LV-Zeit. Dies gilt gleichermaßen für den Präsenz- und Onlinemodus.

Besonders wichtig ist die Anwesenheit in der ersten LV-Einheit.

Abwesenheiten im Ausmaß von mehr als 20% der vorgesehenen LV-Zeit führen zur Abmeldung vom Kurs bzw. nach abgelegtem Zwischentest zu einer negativen Benotung.

Lehr-/Lerndesign:

Gruppenarbeiten, Rollenspiele, schriftliche Übungen, Diskussion, Vortrag

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Zum positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist die lernstufenadäquate Beherrschung (gefestigtes Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) der vier sprachlichen Grundfertigkeiten (Produktion, Rezeption, Mediation, Interaktion) sowie die terminologisch-inhaltliche Kompetenz in den behandelten Themenbereichen Voraussetzung.

Ist diese in allen Bereichen gegeben, so setzt sich die Endnote wie folgt zusammen: 15% Zwischentest, 35% Schlusstest, 50% aus mindestens zwei weiteren Teilleistungen (z.B. mündliche Prüfung, Mitarbeit, Hausübungen, Präsentationen, etc.).

Der Notenschlüssel ist folgender 100%-90%=1, 89%-80%=2, 79%-70%=3, 69%-60%=4, 59%-0%=5.

In dieser LV ist die Verwendung digitaler Hilfsmittel bei schriftlichen Tests nicht zulässig. Bei schriftlichen (Haus-)Übungen wird die Zulässigkeit in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung festgesetzt.

Zuletzt bearbeitet: 20.11.2023 19:33

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