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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4670 PI Verfassungsgerichtsbarkeit Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 26.02.2024 15:00 bis 09.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Georg Lienbacher
Planpunkte Master Verfassungsgerichtsbarkeit
Spezialisierung Öffentliches Recht I
Spezialisierung Öffentliches Recht II
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 12.03.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 19.03.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 09.04.2024 16:00-18:00 Uhr TC.5.15 (Lageplan)
Di, 16.04.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 23.04.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 30.04.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 07.05.2024 16:00-18:00 Uhr P D3.0.225 (Lageplan)
Di, 14.05.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 21.05.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 28.05.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 04.06.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 11.06.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 18.06.2024 16:00-18:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 25.06.2024 16:00-18:00 Uhr P D3.0.225 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4670

Kontakt:
marc.alexander.ischler@wu.ac.at
Inhalte der LV:
Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsstaat; Wesensmerkmale der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit; der VfGH im Gefüge der Staatsorganisation; die Organisation des Verfassungsgerichtshofes; die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes; das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof; die einzelnen Verfassungsarten (Kausalgerichtsbarkeit, Kompetenzgerichtsbarkeit, Normenkontrollverfahren [Gesetzes,- Verordnungs-, und Staatsvertragskontrolle], Wahlgerichtsbarkeit, Staatsgerichtsbarkeit, Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit); Exekution von Verfassungsgerichtshoferkenntnissen.
Lernergebnisse (Learning Outcomes):
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
• die Organisation des VfGH darzustellen;
• die Verfahrensarten (Beschwerdeverfahren, Gesetzesprüfungsverfahren, Verordnungsprüfungsverfahren, etc.) in ihrer Komplexität zu beschreiben;
• Besonderheiten gegenüber dem Verfahren vor dem VwGH darzustellen;
• die erworbenen Kenntnisse in der Falllösung umzusetzen.
Regelung zur Anwesenheit:

Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.

Lehr-/Lerndesign:
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Anhand von Fallbeispielen wird der Stoff im Selbststudium von den Studierenden vorbereitet, um in der Lehrveranstaltung die Lösungen zu diskutieren. Eine Liste der für die LV notwendigen Literatur findet sich auf learn@wu.
Leistung(en) für eine Beurteilung:
Die Beurteilung erfolgt auf Grund der mündlichen Mitarbeit, einer schriftlichen Zwischenklausur und auf der Basis einer schriftlichen Endklausur zum Semesterende. Das Ergebnis der Endklausur fließt mit 50% in die Gesamtbewertung ein, hat aber jedenfalls positiv zu sein. Von den restlichen 50% entfallen 10% auf die Beurteilung der Mitarbeit und 40% auf die Zwischenklausur, wobei zumindest zwei Wortmeldungen pro Teilnehmer/in erwartet und beurteilt werden.
Teilnahmevoraussetzung(en):

Falls Teilnehmerbegrenzung - Aufnahmekritierien:

• Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts und des Europäischen Unionsrechts, insbesondere:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Europäisches Verfassungsrecht
• Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
• Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wenn Sie sich an der LV angemeldet haben aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe erfolgt während der Anmeldefrist nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die noch freien LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine Zuteilung zum Planpunkt erhalten haben, nach Studienfortschritt zugeteilt.

Zuletzt bearbeitet: 27.02.2024 13:39

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