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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4465 MPV MPV Umgründungen Präsenz-Modus
Die Lehrveranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
Anmeldung über LPIS
vom 12.02.2024 15:00 bis 30.04.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 12.02.2024 15:00 bis 03.05.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Mag.Dr. Klaus Hirschler, Franziska Leo, MSc (WU)
Planpunkte Master Umgründungen
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mo, 06.05.2024 09:00-13:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Mo, 13.05.2024 13:00-17:00 Uhr TC.2.01 (Lageplan)
Fr, 17.05.2024 09:00-13:00 Uhr TC.2.01 (Lageplan)
Mi, 22.05.2024 13:00-17:00 Uhr TC.2.01 (Lageplan)
Do, 23.05.2024 08:30-12:00 Uhr TC.1.01 OeNB (Lageplan)
Do, 23.05.2024 13:00-16:30 Uhr TC.1.02 (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4465

Kontakt:
franziska.leo@wu.ac.at
Inhalte der LV:
  • Verschmelzung
  • Umwandlung
  • Einbringung
  • Zusammenschluss
  • Realteilung
  • Spaltung
Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Sach- und Fachkompetenzen

  • steuerrechtliche Vorschriften zu Umgründungen (insb. Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Spaltung) anwenden zu können
  • Umgründungen in den Gesamtzusammenhang der Steuerplanung im Konzern sowie der Rechtsformwahl von Unternehmen zu stellen
  • Umgründungen in Zusammenhang mit unternehmensrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu stellen
  • Gestaltungsmöglichkeiten der Umgründungen zu erkennen, Vorteilhaftigkeitsüberlegungen qualitativ und quantitativ (Veranlagungssimulation) vorzunehmen
  • sich mit geänderter Steuerrechtslage auseinanderzusetzen, aus Übergangsregelungen und Neuregelungen resultierende Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, und Schritte der Steuerplanung zu konzipieren
  • Case Studies zu lösen

Sozial- und Selbstkompetenzen

Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage:

  • steuerliche Fragen kritisch zureflektieren
  • aktiv am Diskussionsprozess teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten

Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten

Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage:

  • wissenschaftliche Recherche in Datenbanken durchzuführen
  • Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung zu finden und ihre Anwendbarkeit in spezifischen Sachverhalten zu prüfen
  • die für Vorteilhaftigkeitserwägungen jeweils passenden Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu identifizieren und anzuwenden
Regelung zur Anwesenheit:

Eine Anwesenheit von mindestens 50 % ist erforderlich.

Lehr-/Lerndesign:

Das Kurskonzept sieht eine aktive Rolle der Studierenden vor und zielt auf eine eigenständige Lernerfahrung und eine entsprechend hohe Lerneffektivität ab. Den Studierenden werden vor jeder Lehrveranstaltungseinheit via Canvas Unterlagen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt (bestehend aus Lehrbuchstellen, Folien und einer Beispielsammlung). Die Studierenden sind aufgefordert, steuerliches Basiswissen selbständig vor der jeweiligen Lehrveranstaltungseinheit zu wiederholen und Lösungsvorschläge für die Beispiele zu erarbeiten. In der Lehrveranstaltung werden die Inhalte anhand von Beispielen praxisnah angewendet und vertieft. Dabei sind die Studierenden aufgefordert, ihre Lösungen zu präsentieren und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Der Kursleiter vermittelt spezifische theoretische Erkenntnisse, die den Inhalt kontextualisieren und Verbindungen zwischen den verschiedenen Themen herstellen. Unsere Diskussionen gehen in die Tiefe und befassen sich mit möglichen Steueränderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen sowie mit steuerpolitischen Reformvorschlägen.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Lehrveranstaltung wird gemeinsam mit zwei anderen Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsfachs Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Rahmen einer Gesamtprüfung (Modulprüfung) beurteilt. Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Inhalte dieser Lehrveranstaltung in den Gesamtzusammenhang des Spezialisierungsfachs gestellt werden können.

Für den Antritt zur Modulprüfung ist die Teilnahme an allen drei Lehrveranstaltungen (aktive Teilnahme, 50 % Anwesenheit) erforderlich.

Die Modulprüfung umfasst daher:

  • Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen,
  • Umgründungen,
  • Internationale Steuerlehre

Die Modulprüfung beläuft sich auf 3 Stunden. Sie setzt sich aus kleineren Fallstudien und Beispielen zusammen, deren Lösung zu berechnen und zu begründen ist. Dabei ist der Verweis auf die bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich. In geringerem Umfang sind auch Theoriefragen zu beantworten. Die Modulprüfung gilt als positiv absolviert, wenn mehr als die Hälfte der maximal erreichbaren Punktezahl erreicht wurde und aus jedem Teilgebiet zumindest ein Drittel der maximal erreichbaren Punktezahl.

Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit die Note der Modulprüfung durch Mitarbeitspunkte aus allen drei Kursen zu verbessern. Studierende, die die Modulprüfung nicht bestehen, können nicht von den Mitarbeitspunkten profitieren. Insgesamt können bis zu 18 Punkte erreicht werden, wobei maximal 6 Punkte pro Kurs gesammelt werden können. Um alle Mitarbeitspunkte im Kurs Umgründungen zu erhalten, müssen die Studierenden aktiv an Diskussionen während 4 von 6 Kurseinheiten (die letzte Kurseinheit am 23.5.2024 zählt als Doppeleinheit) teilnehmen. Zur Vorbereitung erhalten die Studierenden vor jeder Einheit Kursmaterialien und entsprechende Fragen. Die Studierenden müssen im Voraus angeben, ob sie auf eine aktive Teilnahme vorbereitet sind. Die Mitarbeitspunkte werden erstmalig bei der Modulprüfung am 3. Juni 2024 berücksichtigt.

 

Teilnahmevoraussetzung(en):

Teilnahmevoraussetzung für den Kurs Umgründungen ist die positive Absolvierung der PI Einführung in das Masterstudium.

Die Zulassung zur Modulprüfung aus Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre setzt zusätzlich die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ und die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen „Umgründungen“, „Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen“ sowie „Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ voraus.

Zuletzt bearbeitet: 29.02.2024 22:37

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