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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4462 PI Allgemeines Verwaltungsrecht in europäischer Perspektive Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 20.02.2024 14:00 bis 22.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 20.02.2024 14:00 bis 01.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Dr. Sebastian Yannick Lendl, LL.M. (WU), BSc (WU)
Planpunkte Master Allgemeines Verwaltungsrecht in europäischer Perspektive
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mo, 04.03.2024 15:00-17:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Mo, 11.03.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 18.03.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 08.04.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 09:00-11:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Mo, 22.04.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 29.04.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 06.05.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Mo, 27.05.2024 16:00-18:00 Uhr TC.3.05 (Lageplan)
Mo, 03.06.2024 10:00-12:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4462

Kontakt:
sebastian.yannick.lendl@wu.ac.at
Inhalte der LV:

In der Lehrveranstaltung soll das Zusammenwirken von Unionsrecht und nationalem Recht behandelt werden. Das übergreifende Thema dieser Lehrveranstaltung ist das vielfältige Einwirken der Unionsrechtsordnung auf das österreichische Verwaltungsrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den Wirkungen der europäischen Strukturprinzipien auf das nationale allgemeine Verwaltungsrecht im Rahmen der Durchführung von Unionsrecht. Dabei kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen unionalen und nationalen Regeln und Prinzipien und zur Verdrängung nationaler Handlungsmaßstäbe durch Unionsrecht. Insbesondere werden auch die Vorgaben für den primären und sekundären Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln in unionalen Kontexten besprochen.

Im Einzelnen werden behandelt:

- Umsetzung von Richtlinien

- EU-rechtskonforme Interpretation

- Subjektive Rechte und Parteistellung

- EU-Recht und Verwaltungsgerichtsbarkeit

- Liberalisierung/Regulierung

- Staatshaftung/Amtshaftung

- Einstweiliger Rechtsschutz

- EU-Recht und Verfassungsgerichtsbarkeit

- Europäische Verwaltungskooperation

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein:

• Fragen zum Einfluss des EU-Rechts auf das österreichische Öffentliche Recht zu identifizieren

• Fälle aus diesem Themenbereich selbständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu erarbeiten

• Entwicklungen im österreichischen und europäischen Verwaltungsrecht weiterzuverfolgen und nachzuvollziehen.

Regelung zur Anwesenheit:

Es besteht Anwesenheitspflicht bei mindestens 80% der angekündigten LV-Einheiten.

 

Lehr-/Lerndesign:

Die LV ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird an Hand von Fallbeispielen erarbeitet, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des dem jeweiligen Fall zu Grunde liegenden Themenbereichs geachtet wird. Die einzelnen Fälle, die auf learn@wu/CANVAS zur Verfügung gestellt werden, sind im Selbststudium vorzubereiten und werden dann in der LV mit dem Lehrveranstaltungsleiter diskutiert.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Beurteilung erfolgt auf Grund der mündlichen Mitarbeit, einer Zwischenklausur und einer schriftlichen Endklausur zum Semesterende (gemeinsamer Termin mit den Parallel-Lehrveranstaltungen). Das Ergebnis der Endklausur fließt mit 50% in die Gesamtbewertung ein. Von den restlichen 50% entfallen 30% auf die Beurteilung der Zwischenklausur und 20% auf die Mitarbeit.

Damit eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung erreicht werden kann, müssen insgesamt 50% der Gesamtpunkte erreicht werden und eine für sich genommen positive Endklausur vorliegen (dabei müssen bei der Endklausur 50% der Gesamtpunkte erreicht werden).

 

Teilnahmevoraussetzung(en):

Wenn Sie sich angemeldet haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe erfolgt während der Anmeldefrist nach dem "first-come, first-served-Prinzip". Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die noch freien LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine Zuteilung zum Planpunkt erhalten haben, nach Studienfortschritt zugeteilt.

Zuletzt bearbeitet: 11.01.2024 12:53

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